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Pressemitteilung vom 25.05.2007

Der Energiepass für Gebäude kommt

Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale RLP jeden Mittwoch im Kaiserslauterer KLUB

Nach langen Diskussionen herrscht nun Klarheit: Der Energiepass wird eingeführt. Ab 1. Januar 2008 ist er beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, vorzulegen. Für Wohngebäude, die ab 1965 errichtet wurden, gilt diese Regelung erst ab dem 1. Juli 2008. Zweck des Energieausweises ist es, mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen. Mieter und Käufer können also künftig besser erkennen, welche Energiekosten auf sie zukommen.

Die Regelungen rund um den Energieausweis gehören zu den wesentlichen Veränderungen und den wichtigsten Neuerungen der Energieeinsparverordnung (EnEV), die das Bundeskabinett am 25. April dieses Jahres beschlossen hat. In den Bestimmungen für Heizkessel legt die EnEV den tatsächlichen Energiebedarf für die Raumwärme beziehungsweise für die Warmwasseraufbereitung zugrunde. Das heißt, der tatsächliche Energieverbrauch des Hauses wird betrachtet, nicht mehr nur der Wärmeschutz. Durch eine einheitliche Grenzwertregelung für Heizsysteme und den Wärmeschutz bei Neu- und Altbauten will die EnEV den Energieverbrauch drastisch eindämmen. Die Erzeugung der Wärmeenergie in privaten Haushalten verursacht einen Anteil von 75 Prozent am Energieverbrauch im Gebäude und stellt ein Drittel des Gesamtenergieverbrauchs dar. In diesem Sektor besteht somit eine gewaltige Chance zur CO2-Einsparung.

Für Fragen bietet die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Energieberatungen nach Terminvergabe jeden Mittwochnachmittag in den Räumlichkeiten der Kaiserslauterer Umweltberatung (KLUB) an. Weitere Fragen beantwortet der KLUB des Referat Umweltschutz der Stadtverwaltung Kaiserslautern im Rathaus Nord (Lauterstr. 2
67657 Kaiserslautern, Tel.: 0631/365-2788, Fax: 0631/365-1159, E-Mail: klub-kl@kaiserslautern.de gerne.





Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 25.05.2007