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Kostenlose Energieberatung der Verbraucherzentrale RLP jeden Mittwoch im Kaiserslauterer KLUB
Nach langen Diskussionen herrscht nun Klarheit: Der Energiepass wird eingeführt. Ab 1. Januar 2008 ist er beim Verkauf oder der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden, die vor 1965 gebaut wurden, vorzulegen. Für Wohngebäude, die ab 1965 errichtet wurden, gilt diese Regelung erst ab dem 1. Juli 2008. Zweck des Energieausweises ist es, mehr Transparenz in den Immobilienmarkt zu bringen. Mieter und Käufer können also künftig besser erkennen, welche Energiekosten auf sie zukommen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 25.05.2007