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Pressemitteilung vom 16.05.2006
Freilandhaltung von Geflügel wieder erlaubt
Die Stadtverwaltung und die Kreisverwaltung Kaiserslautern werden auf Grund der neuen Geflügel-Aufstallungsverordnung des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Freilandhaltung für Geflügel wieder zu erlauben. In Kürze erfolgt die Veröffentlichung der allgemeinen Verfügung und damit wird es wieder möglich sein, Geflügel wie Hühner, Truthühner, Fasane, Laufvögel, Wachteln, Enten oder Gänse im Freien zu halten. Als Vorab-Information müssen diejenigen, die diese Regelung in Anspruch nehmen möchten, insbesondere Folgendes beachten:
-Tierhalter, die Freilandhaltung betreiben wollen, müssen dies der Stadtverwaltung Kaiserslautern bzw. der Kreisverwaltung Kaiserslautern unter Nennung ihres Namens, der Anschrift und des Standortes des Geflügels umgehend mitteilen. Diese Hinweise sind an folgende Postanschriften zu richten: Bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern an das Referat Recht und Ordnung, Veterinärwesen, Rathaus Nord, Benzinoring 1, 67655 Kaiserslautern; Fax: 0631/365-1327, Tel.: 0631/365 -4549, E-Mail: markus.matheis@kaiserslautern.de ; bei der Kreisverwaltung Kaiserslautern: an die Abteilung Lebensmittelüberwachung und Veterinärwesen, Lauterstr. 8, 67657 Kaiserslautern, Fax 0631/ 7105 -457, Tel.: 0631/ 7105 –498, E-Mail: veterinaeramt@kaiserslautern-kreis.de .
- Enten und Gänse sind räumlich getrennt von anderem Geflügel zu halten. Für Enten und Gänse in Freilandhaltung gelten gewisse Untersuchungspflichten, die bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern (Tel.: 0631/365 -4549) und der Kreisverwaltung Kaiserslautern (Tel.:0631/ 7105 -498) erfragt werden können.
- Geflügel, das im Freien gehalten wird, darf außer zur unmittelbaren Schlachtung nicht aus dem Bestand abgegeben werden. Die Abgabe von lebenden Tieren ist nur erlaubt, wenn das Geflügel mindestens sieben Tage vorher in einem geschlossenen Stall oder einer Voliere untergebracht war und längstens vier Tage vor dem Verbringen tierärztlich untersucht wurde.
Die bisher schon geltenden Maßnahmen nach der Geflügelpest-Verordnung, wie beispielsweise die Sicherung der Ein- und Ausgänge der Ställe gegen unbefugten Zutritt, das Betreten der Ställe von betriebsfremden Personen nur in Schutz- oder Einwegkleidung, die Bestimmungen über Reinigung und Desinfektion von Gerätschaften und Fahrzeugen sind weiterhin zu beachten.
Diese Regelungen gelten in der Stadt Kaiserslautern und im Landkreis Kaiserslautern. Fragen zum Thema beantwortet die Stadtverwaltung unter Tel.: 0631/365 -4549 sowie die Kreisverwaltung unter den Telefonnummern: 0631/ 7105 -450 und 0631/ 7105 -498 zu den üblichen Zeiten.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 16.05.2006