Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.
Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.
Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.
Was ab dem 24. März 2006 bundesweit zur Pflicht wird, praktiziert der ASK bereits seit fast 10 Jahren mit Erfolg: Eine separate Erfassung der Elektro- und Elektronik-Altgeräte.<br>
Seit September 1996 werden Elektro- und Elektronik-Schrott (E-Schrott) und seit 1988 Kühlgeräte aus dem Stadtgebiet ingesammelt und einer ordnungsgemäßen Verwertung oder Entsorgung zugeführt. Dies geschieht heute durch den Abfallwirtschafts- und Stadtreinigungs-Eigenbetrieb der Stadt Kaiserlautern (ASK), das damalige Stadtreinigungsamt. "Die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaiserslautern verhalten sich äußerst umweltbewusst und verantwortungsvoll, was die separate Entsorgung ihrer Elektroaltgeräte betrifft. Mit einer Sammelquote von 7,5 Kilogramm pro Einwohner im Jahr 2004 belegt die Stadt Kaiserslautern Platz Zwei von insgesamt 35 öffentlich-rechtlichen Entsorgern in Rheinland-Pfalz", so der zuständige Dezernent Dr. Arne Oeckinghaus, der dies als außerordentlich vorbildlich bezeichnet.
Durch die getrennte Sammlung der Altgeräte wird die Umwelt in doppelter Weise entlastet: Es werden Ressourcen gespart und der Schadstoffgehalt im Restabfall wird deutlich verringert. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausabfalls mit Blei, Cadmium und Quecksilber.
Die Umsetzung des neuen Elektro- und Elektronikgerätegesetzes (ElektroG) bringt für das bewährte Sammelsystem der Stadt Kaiserslautern nichts Neues. Großgeräte aus Haushaltungen werden - nach telefonischer Terminvereinbarung (Tel.: 0631/365 3521) - weiterhin kostenfrei vom ASK abgeholt. Diese können jedoch auch, wie Elektro- und Elektronik-Kleingeräte, auf den beiden städtischen Wertstoffhöfen in der Pfaff-, und in der Vogelwoogstraße kostenfrei abgegeben werden. Ausgenommen davon sind Kühlgeräte, die nur in die Vogelwoogstraße 50 gebracht werden dürfen. Eine weitere Abgabestelle dafür ist der Wertstoffhof des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Kaiserslautern (ZAK) auf der Deponie Kapiteltal.
Gewerbebetriebe, Büros, Schulen, Behörden, Gaststätten und andere dürfen ab dem 24. März 2006 ebenfalls ihre ausgedienten Elektro- und Elektronikaltgeräte auf den beiden städtischen Wertstoffhöfen abgeben, sofern die Beschaffenheit und die Menge der Geräte mit den in privaten Haushaltungen anfallenden Altgeräten vergleichbar sind.
Neu ist, dass sogenannte Gasentladungslampen, die bisher nur beim Umweltmobil oder an der Sonderabfallannahmestelle des ZAK abgegeben werden konnten, ab dem 24. März auch auf den städtischen Wertstoffhöfen entgegen genommen werden. Zu Gasentladungslampen gehören zum Beispiel Leuchtstofflampen, Neonlampen und Metalldampf-Niederdrucklampen.
Die Kosten für das Einsammeln und getrennte Erfassen der Altgeräte trägt weiterhin der öffentlich-rechtliche Entsorger. Der Werkdirektor des ASK, Klaus Gebhardt, erklärt hierzu: "Für den ASK entstehen durch die Umsetzung des Elektro- und Elektronikgesetzes keine zusätzlichen Kosten, die zur Gebührensteigerung führen könnten - wie teilweise von anderen Kommunen zu hören ist". Die Verwertungs- und Entsorgungskosten werden indirekt beim Kauf eines neuen Gerätes bezahlt, da diese in die Preisgestaltung der Hersteller einfließen.
Zudem sind die Hersteller von Elektro- und Elektronik-Altgeräten verpflichtet, ihre in Verkehr gebrachten Geräte mit einem Symbol zu kennzeichnen. Das Symbol ist eine durchgestrichene Abfalltonne auf Rädern, die darauf hinweisen soll, dass dieses Gerät nicht über den Hausabfall entsorgt werden darf, sondern bei den kommunalen Sammelstellen oder freiwilligen Rücknahmesystemen abzugeben ist.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 17.02.2006