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Pressemitteilung vom 13.01.2005

Drittes Treffen der Oberbürgermeister der deutschen Opel-Standorte

Gestern trafen sich die Oberbürgermeister der Opel-Standorte Kaiserslautern, Bochum, Eisenach und Rüsselsheim zum gemeinsamen Informationsaustausch in Rüsselsheim. "Die Solidarität der Standorte hat sich bewährt. Es gilt, diese aufrecht zu erhalten, denn die Herausforderungen zur Sicherung der Standorte haben nach wie vor Bestand", so der Kaiserslauterer Oberbürgermeister Bernhard J. Deubig. Nach einem Treffen mit Mitgliedern des Vorstandes der Adam Opel AG am 27. Oktober 2004 in Rüsselsheim und einer Zusammenkunft mit Vorstandsmitgliedern, Gesamtbetriebsrat und Betriebsräten der einzelnen Opel-Werke am 04. November 2004 in Kaiserslautern war dies das dritte Treffen der Oberbürgermeister der betroffenen Opel-Standorte gewesen.
"Der Vorstand der Adam Opel AG hat uns darüber informiert, dass trotz heftigster Bemühungen eine Stellenverminderung von insgesamt 9.500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern am Standort Deutschland unvermeidlich ist", erläuterte Deubig. Dies solle auf drei Ebenen geschehen, so durch die Einräumung von 1.000 Altersteilzeit-Modellen, durch den Wechsel von 2.000 Mitarbeitern in Opelbeteiligungen oder so genannte Joint-Venture-Projekte und schließlich durch den Abbau von 6.500 Arbeitsplätzen. Wie der Oberbürgermeister erklärte, betrifft der Abbau dieser Stellen den Standort Kaiserslautern bei der Adam Opel AG in einer Größenordnung von 430 und bei den Powertrain-Motorenwerken in einer Größenordnung von ungefähr 200 Arbeitsplätzen.

Um diesen Stellenabbau sozialverträglich zu gestalten, wird ein Kombi-Modell von Vorruhestand für alle Jahrgänge 1946 und älter sowie für alle Jahrgänge 1952 und jünger angeboten. Letzere haben die Möglichkeit, einen Wechsel in eine Transfergesellschaft zu beantragen, wobei in diesem Fall auch eine Abfindung zur Verfügung gestellt werden soll. Diese errechnet sich nach dem Schema "Lebensalter geteilt durch 25, multipliziert mit Jahren der Betriebszugehörigkeit, multipliziert mit dem Bruttoeinkommen", mindestens jedoch 10.000 Euro. Wegen den durch die Hartz IV-Reform veränderten Bedingungen im Arbeitslosengeldbezug ist die Erklärungsfrist hierzu bis zum 31. Januar dieses Jahres begrenzt. Für den Fall, dass ein Übertrag in eine Transfergesellschaft nicht gewünscht wird, muss es zu einem so genannten Einigungsverfahren kommen, dessen Ausgang dann auch eine betriebsbedingte Kündigung darstellen kann.

Wie Oberbürgermeister Bernhard J. Deubig ausführte, hätten sich alle Seiten bemüht, das Schlimmste in der Krise abzuwenden, wobei der Opel-Vorstand den Fortbestand und die Interessen von allen berücksichtigen musste, die Betriebsräte auf die Sicherung der Interessen der Arbeitnehmer bedacht waren und die Oberbürgermeister der Städte mit Opel-Standorten zusätzlich zu den bereits genannten Interessen auch die übergreifenden Interessen der Städte im Auge hatten. Deubig: "Als Ergebnis stellen wir fest, das leider nicht das denkbar beste Ergebnis, sondern nur das machbar beste Ergebnis möglich war." Für die Stadt und die Region Kaiserslautern bedeute dies, im Kampf um die Sicherung des Opel-Standortes Kaiserslautern nicht nachzulassen und dazu auch außergewöhnliche Initiativen, die bereits gestartet wurden, weiter zu verfolgen. Dazu gehöre besonders der Nutzen der Beziehungen zu ausländischen Partnerstädten, insbesondere in Amerika, um eine zukünftig bessere Auslastung beziehungsweise Übernahme sich nicht rentierender Betriebsteile zu erreichen. Wie Deubig abschließend bekannt gab, hätten die vier Oberbürgermeister mit dem Opelvorstand vereinbart, auch weiterhin im Informations- und Handlungsverbund zu bleiben.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 13.01.2005