Ziele der Charta
Die EU-Charta gibt einen Handlungsrahmen zur Schaffung von Gleichheit auf kommunaler Ebene. Denn es heißt zwar „Frauen und Männer sind gleichberechtigt“, aber auf vielen Ebenen ist die wirkliche Gleichstellung der Geschlechter noch nicht erreicht. In zahlreichen Bereichen des Lebens sind Frauen nach wie vor benachteiligt. Das sieht man zum Beispiel in der ungleichen Verteilung von Carearbeit. Stereotypes Denken und Rollenklischees sind in der Arbeitswelt, der Familie und den Medien auch heute noch weit verbreitet.
Mit der EU-Charta haben Kommunen einen Leitfaden an der Hand, wie sie Gleichstellungspolitik in ihre Arbeit auf kommunaler Ebene integrieren können. Zusätzlich ist sie Einladung für die ganze Stadt, sich gemeinsam für die Gleichberechtigung von Frauen und Männern in ihren spezifischen und unterschiedlichen Lebenslagen einzusetzen.
Aktionspläne
In Aktionsplänen werden konkrete Maßnahmen aufgestellt, die die Gleichberechtigung von Frauen und Männern verbessern sollen. Es werden darin Zuständigkeiten festgehalten, wer für die Umsetzung der Maßnahmen verantwortlich ist, sowie der Zeitraum definiert, bis wann die Maßnahmen umgesetzt werden müssen.
Hierbei können Schwerpunkte gesetzt werden, die für die Kommune besondere Wichtigkeit haben. Die EU-Charta gibt hierfür neun Themenfelder vor, die durch 30 Artikel beschrieben werden:
- Demokratische Verantwortung
- Politische Rolle
- Allgemeiner Rahmen für die Gleichstellung
- Rolle als Arbeitgeber
- Öffentliches Beschaffungs- und Vertragswesen
- Rolle als Dienstleistungserbringer
- Planung und Nachhaltige Entwicklung
- Rolle als Regierungsbehörde
- Städtepartnerschaft und Internationale Kooperationen
Beispiele aus den Aktionsplänen
Aktion 54 aus dem dritten Aktionsplan:
Überprüfung von Parkhäusern privater Betreibender hinsichtlich Sicherheit für Frauen und Eltern mit Kindern
Aktion 61 aus dem dritten Aktionsplan:
Erhöhung der Anzahl der Straßennamen und Plätze mit Frauen
Aktion 57 aus dem ersten Aktionsplan:
Dienstvereinbarung zur sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz
Wie entsteht so ein Aktionsplan?
Wenn man sich die Ziele der Charta und die Themenfelder betrachtet wird schnell klar:
Einen Gleichstellungs-Aktionsplan erarbeitet die Gleichstellungsstelle nicht alleine, sondern im Team.
Um einen guten Aktionsplan entstehen zu lassen, der von allen Akteur*innen und auch der Stadtgesellschaft getragen und gelebt wird, benötigt es einen Beteiligungsprozess aus Stadtgesellschaft, Verwaltung und Politik. Dabei ist darauf zu achten, dass eine breite Einladung ausgesprochen wird. Von Verwaltungsmitarbeitenden, Vertreter*innen von Gewerkschaften, Nicht-Regierungs-Organisationen, lokalen Expert*innen aus Wirtschaft und Forschung bis hin zu Interessierten aus der Bevölkerung sollten Menschen mit unterschiedlichen Erfahrungen und Expertisen zur Mitwirkung aufgefordert werden.
Durch Workshops und Expert*innenrunden werden Prioritäten gesetzt und es wird entschieden, welche Themenfelder bearbeitet werden sollen. Hier zählt wie in vielen Bereichen des Arbeitens:
Klasse statt Masse.
Denn das Erarbeiten und auch das spätere Umsetzen eines Aktionsplans erfordern zeitliche, personelle und auch finanzielle Ressourcen.
Dann werden die Ziele formuliert, die man in den Themenfeldern erreichen möchte, und die Maßnahmen beschrieben, wie man sie erreichen möchte.
Der fertige Aktionsplan wird dem Stadtrat zur Verabschiedung vorgelegt und anschließend veröffentlicht.
Danach beginnt die eigentliche Arbeit: die Umsetzung.