Gleichstellungsstelle Kaiserslautern
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Gleichstellungsstelle Kaiserslautern

Hilfe bei Gewalt

Die Gleichstellungsstelle der Stadt Kaiserslautern setzt sich aktiv gegen jegliche Form von Gewalt an Frauen und Mädchen ein. Gewalt hat viele Gesichter. Sie kann uns alle treffen, unabhängig von Alter, Bildung, Herkunft, sexueller Orientierung oder Aussehen.

Und wir kämpfen nicht alleine! Gemeinsam mit vielen Akteur*innen und Institutionen arbeiten wir in verschiedenen Netzwerken wie dem Regionalen Runden Tisch gegen Gewalt in engen sozialen Beziehungen, der SIKA oder im Arbeitskreis "Gegen sexuelle Gewalt an Kindern und Jugendlichen" um Gewalt in Kaiserslautern zu bekämpfen.

Hier finden Sie eine Übersicht der Hilfestellen in Kaiserslautern und bundesweite Angebote (PDF).

Sie haben Angst, dass Sie gewalttätig gegenüber einer Person werden oder einen sexuellen Übergriff an einem Kind begehen? Oder Sie befürchten, dass eine Person in Ihrem Umfeld dies tun könnte? Beim Projekt bevor-was-passiert finden Sie Hilfe.

Jede siebte Frau in Deutschland erlebt mindestens einmal strafrechtlich relevante Formen von sexualisierter Gewalt. Jährlich werden über 11.000 Fälle sexuellen Missbrauchs bekannt. Dabei ist die Dunkelziffer noch viel höher.

Bei sexualisierter Gewalt geht es nicht um das Ausleben von Sexualität, sondern um den Ausdruck von Macht. Die Opfer sollen sich erniedrigt, gedemütigt und hilflos fühlen.

Nur ein geringer Anteil der Betroffenen bringen solche Übergriffe zur Anzeige. Gründe hierfür sind zum Beispiel Scham oder Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Häusliche Gewalt ist ein anderer Begriff für Partnergewalt oder Gewalt in der Beziehung. Sie ist häufig eine Mischung aus körperlicher, sexualisierter und psychischer Gewalt.

Es kommt zu Bedrohungen, Isolation, Schlägen bis hin zu erzwungenen sexuellen Handlungen mit dem Ziel, Macht und Kontrolle über die Frau und die Beziehung zu erhalten.

Man spricht auch dann von häuslicher Gewalt, wenn die Beziehung bzw. Partnerschaft bereits beendet wurde, und sie muss nicht in der (ehemaligen) gemeinsamen Wohnung stattfinden.

In Deutschland hat jede vierte Frau bereist häusliche Gewalt erlitten. Dadurch wird das eigene Heim, der vermeintliche Schutzraum, in dem man sich sicher und geborgen fühlen sollte, zum gefährlichsten Ort für Frauen. Hat die Frau Kinder, sind diese häufig auch von der Gewalt betroffen.

Häusliche Gewalt wird auch heutzutage leider noch stark bagatellisiert und häufig als Privatsache abgetan, in die sich Außenstehende nicht einzumischen haben. Die Devise sollte aber Hinschauen und nicht Wegschauen heißen! Denn Gewalt ist keine Privatsache.

Weitere Informationen finden Sie hier:

Der Begriff Stalking stammt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie „Anschleichen“ oder „Anpirschen“. Stalker*innen sind Menschen, die ständig den Kontakt zu anderen Menschen suchen – und zwar gegen deren Willen. Sie verfolgen, belästigen und bedrohen ihre Opfer und das häufig über einen längeren Zeitraum.

Beispiele für Stalking sind:

  • Unerwünschte Geschenke, Blumen und Liebesbriefe
  • Anrufe, Nachrichten, E-Mails zu allen Tages- und Nachtzeiten
  • Auflauern und Verfolgen der ausgewählten Person – im Privaten, auf dem Weg zur Arbeit, im Supermarkt
  • Warenbestellungen im Namen der betroffenen Person
  • Bedrohung, Nötigung
  • Etc.

Häufig sind Stalker*innen (Ex-)Partner*innen der Betroffenen. Aber auch Nachbar*innen, Arbeitskolleg*innen oder gänzlich unbekannte Personen können sich hinter Stalker*innen verbergen. Das Ziel von Stalking ist meistens Macht und Kontrolle über die ausgewählte Person auszuüben.

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Links:

 

Frauen und Mädchen werden nicht nur im realen Leben Opfer von Gewalt. Auch im digitalen Raum kann es zu verschiedenen Formen von Gewalt kommen. Beispiele hierfür sind:

  • Cyberstalking: Personen wird mittels digitaler Medien oder technischer Hilfsmittel nachgestellt
  • Cyberharassment: eine Person wird online belästigt. Digitale Medien werden genutzt um unaufgefordert in Interaktion mit der Person zu treten.
  • Cybergrooming: bedeutet „Anbahnen im Internet“. Es ist die gezielte sexuelle Belästigung von Kindern und Jugendlichen im Internet.

Bei digitaler Gewalt handelt es sich also um Gewalthandlungen, die mit Hilfe von technischen Hilfsmitteln im Internet und dort insbesondere auf Online-Plattformen oder Social Media Kanälen durchgeführt werden.

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Anzügliche Bemerkungen beim Vorbeigehen. Der Sitznachbar streift im Meeting wie zufällig den Oberschenkel unter dem Tisch. Aufforderungen zu sexuellen Handlungen oder noch Schlimmeres. Das sind Beispiele für sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz. Laut einer repräsentativen Umfrage gab ein Viertel der befragten Frauen an, dass sie in ihrem Arbeitsumfeld mindestens einmal sexuell belästigt wurden. Die #metoo-Debatte zeigt deutlich, wie verbreitet sexuelle Belästigung im (Arbeits-)Alltag  von Frauen nach wie vor ist.

Sexuelle Belästigung kann jede Frau treffen, unabhängig von Alter, Familienstand, beruflicher Position, sexueller Orientierung oder Aussehen. Auch hier geht es um die Demonstration von Macht.

Arbeitgeber*innen sind durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verpflichtet, die Arbeitnehmer*innen vor sexueller Belästigung durch Kolleg*innen, Kund*innen oder Geschäftspartner*innen zu schützen.

Wer im Zusammenhang mit dem Beschäftigungsverhältnis sexuell belästigt wurde, hat nach dem AGG das Recht sich bei den zuständigen Stellen des Betriebes oder der Dienststelle offiziell zu beschweren. Die Betriebs- bzw. Dienststellenleitung muss daraufhin die Beschwerde prüfen und ggf. angemessene Maßnahmen einleiten. Das Spektrum reicht von der mündlichen Ermahnung bis hin zur fristlosen Kündigung.

Ansprechpersonen hierfür sind Betriebs- oder Personalräte, Frauen- oder Gleichstellungsbeauftragte oder die offizielle Beschwerdestelle nach AGG innerhalb des Betriebes bzw. der Dienststelle.  

Hier finden Sie weitere Informationen

Gewalt gegen Frauen ist ein strukturelles, gesellschaftliches  Problem. Gewalt gegen Frauen wird zur Machtdemonstration verwendet, um sie „auf ihren Platz zu verweisen“. Mit ihrer Hilfe werden Konkurrentinnen eingeschüchtert, die Partnerin für die eigene Unzulänglichkeit bestraft oder es wird sich an der Erniedrigung von Frauen und Mädchen ergötzt.

Gewalt gegen Frauen und Mädchen ist keine Privatsache. Sie ist Ausdruck eines veralteten Denkens, dem wir uns als Gesellschaft entgegenstellen müssen.  Jede*r kann auch bereits im Kleinen dazu beitragen.

Wenn Sie mehr darüber wissen wollen, was Sie im privaten Umfeld oder an Ihrem Arbeitsplatz tun können, kontaktieren Sie uns gerne:

 

Gleichstellungsstelle Kaiserslautern
Rathaus Nord
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631 365-2350
E-Mail: gleichstellung@kaiserslautern.de