Das ist die Grundlage, auf die sich die Arbeit von Gleichstellungsstellen stützt.
Die Gleichstellungs­beauftragte
Die Verwirklichung dieses Verfassungsauftrages ist auch Aufgabe der Kommune. Daher müssen laut Landesrecht in kreisfreien Städten wie Kaiserslautern Gleichstellungsstellen eingerichtet und hauptamtlich besetzt werden, die die Kommune beim Umsetzen dieses Auftrages unterstützt.
Die öffentliche Verwaltung geht dabei mit gutem Beispiel voran und möchte eine Vorbildfunktion für andere Arbeitgeber sein. Hierfür wurde 1995 das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) erlassen und verpflichtet darin alle Dienststellen mit mehr als 30 Beschäftigten eine Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. Sie unterstützt die Verwaltung in der Umsetzung des LGG.
Die Gleichstellungsbeauftragte der Stadt(verwaltung) Kaiserslautern ist für beide Aufgabengebiete zuständig.
Aufgaben und Ziele
Das Ziel von Gleichstellungsarbeit ist das Auflösen der Strukturen, die zu Benachteiligungen führen.
Wir setzen uns ein:
- für die Gleichberechtigung der Geschlechter auf allen Ebenen
- für gleiche Verantwortung in allen Lebensbereichen und neue Möglichkeiten jenseits der traditionellen Aufgabenverteilung
- um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für alle zu ermöglichen
- um Vorurteile und Rollenklischees zu überwinden
- gegen alle Formen von Gewalt an Frauen und Mädchen
Unsere Aufgaben sind
- vertrauliche Beratung von Bürger:innen und Mitarbeiter:innen der Stadt Kaiserslautern zu Gleichstellungs- und Gleichberechtigungsfragen
- Kontakte zu beratenden und unterstützenden Einrichtungen
- Unterstützen von Frauengruppen
- Zusammenarbeit mit Organisationen und Initiativen, die sich für Chancengleichheit einsetzen
- Mitarbeit bei Maßnahmen und Projekten innerhalb und außerhalb der Stadtverwaltung, die das Ziel der Gleichberechtigung aller Geschlechter verfolgen
- Sensibilisierung hinsichtlich sexueller und geschlechtlicher Identitäten
- Öffentlichkeitsarbeit
- Mitwirkung an Rats- und Verwaltungsvorlagen mit frauenrelevantem Inhalt