Nein heißt nein
Das reformierte „Gesetz zur Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung“ kurz „Nein heißt nein“ genannt, bietet mehr Schutz vor sexueller Gewalt. Es ging darum Strafbarkeitslücken zu schließen, vor allem bei sexueller Nötigung und Vergewaltigung.
Strafbar ist, wenn sich der Täter über den erkennbaren Willen des Opfers hinwegsetzt. Unter Strafe fällt mit der neuen Regelung auch die sexuelle Belästigung.
Demnach handelt strafbar, wer eine andere Person in sexuell bestimmter Weise körperlich berührt und dadurch belästigt, etwa durch „Begrapschen“.
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