Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Ihr Partner rund um das beschleunigte Fachkräfteverfahren

Was ist die ZAB RLP?

Mit dem am 01. März 2020 in Kraft getretenen Fachkräfteeinwanderungsgesetz (FEG) wird die Einreise qualifizierter Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in die Bundesrepublik Deutschland erleichtert, um die Wirtschaftskraft des Standortes Deutschland zu stärken und zu sichern. Mit diesem Gesetz wurde es möglich, eine oder mehrere Zentralstellen für die Bündelung dieser Aufgaben ins Leben zu rufen. Das Land Rheinland-Pfalz hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und die Durchführung aller beschleunigter Verfahren für alle Unternehmen in Rheinland-Pfalz der Zentralen Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung in Kaiserslautern übertragen.

Die ZAB RLP ist in diesem beschleunigten Fachkräfteverfahren für den Arbeitgeber und für die Fachkraft der zentrale Ansprechpartner und Verfahrensmittler. Sie berät den Arbeitgeber zu Fragen der Einwanderung seiner Fachkraft und schlägt ggf. denkbare Alternativen vor.

Ziel des beschleunigten Fachkräfteverfahrens ist die Optimierung der Prozessschritte zur Visumserteilung durch adressatenorientierte Beratung und zielorientiert gebündelte Vorbereitung.

Der Firmensitz oder der Sitz Ihrer Betriebsstätte befindet sich nicht in Rheinland-Pfalz?
Ansprechpartner in Ihrem Bundesland finden Sie hier:
Ansprechpartner auf Make it in Germany
 

Die ZAB, Ihre Behörde für Fachkräfteeinwanderung:

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen.
Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte?
Oder Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie bzw. Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin auf jeden Fall ein Visum. Dieses kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden.

Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung - was Sie wissen sollten:

Sie möchten als Arbeitgeber das beschleunigte Fachkräfteverfahren nutzen?

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum.
Ziel unserer Arbeit ist es, eine sogenannte Vorabzustimmung zur Arbeits- oder Ausbildungsaufnahme für Ihre zukünftigen Mitarbeitenden auszustellen, sofern die hierfür notwendigen Voraussetzungen gegeben sind. Mit dieser Vorabzustimmung wird die Bearbeitungsdauer des Visums bei der Deutschen Auslandsvertretung erheblich verkürzt.
Des Weiteren gehört ein zeitnah beabsichtigter Familiennachzug (max. sechs Monate nach Einreise Ihres Mitarbeitenden) zu unserem Aufgabenbereich. Hierbei prüft die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung RLP auf Antrag, ob die Voraussetzungen für einen Familiennachzug gegeben sind. Für alle anderen Einwanderungszwecke wenden Sie sich bitte an die für Ihren zukünftigen Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Aufenthaltsort.
Unsere Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollte sich Ihr zukünftiger Mitarbeiter/ Ihre zukünftige Mitarbeiterin bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für seinen/ ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde. Weitere Informationen teilen wir Ihnen gerne in einem persönlichen Gespräch mit.
 

Sie möchten als Fachkraft aus einem Drittstaat zur Erwerbstätigkeit nach Deutschland einwandern?

Sie sind Nicht-EU-Bürger und möchten in Deutschland arbeiten, eine Ausbildung absolvieren oder suchen einen Arbeitsplatz/ Ausbildungsplatz?
Für die Einreise nach Deutschland benötigen Sie auf jeden Fall ein Visum. Dies kann nur bei der Deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland beantragt werden. Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz berät und unterstützt Sie bei der Erfüllung der aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für das Visum. Diese Hilfe und Unterstützung bezieht sich ausschließlich auf den Wunsch, nach Deutschland einzureisen, um eine Arbeit oder Ausbildung aufzunehmen. Für alle anderen Einwanderungszwecke, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Auslandsvertretung bzw. Ausländerbehörde am vorgesehenen Wohnort.
Des Weiteren bezieht sich unsere Unterstützung ausschließlich auf Personen, die sich noch nicht in Deutschland befinden. Sollten Sie sich bereits in Deutschland befinden, wenden Sie sich bitte an die für Ihren Wohnort zuständige Ausländerbehörde.

Unsere Aufgaben - Ihre Vorteile

Wir beraten Sie als Arbeitgeber rund um das Verfahren, sind Ansprechpartner und Verfahrensmittler. Wir initiieren und koordinieren das gesamte Verfahren.
Wir leiten alle erforderlichen Schritte ein:
 

  • Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit eines ausländischen Berufsabschlusses
  • Verfahren zur Zeugnisbewertung bei der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
  • Beantragung einer erforderlichen Berufserlaubnis bei reglementierten Berufen
  • Einholung der ggf. erforderlichen Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit


Während des Verfahrens informieren wir den Arbeitgeber unverzüglich über die Ereignisse der einzelnen Schritte und die ggf. nachzureichenden Unterlagen. Weiterhin prüfen wir die sonstigen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen ( z. B. Passpflicht, Identitätsklärung, Sicherung des Lebensunterhaltes, ..)

Ihre Vorteile:

  • Nur ein Ansprechpartner: Schnittstelle zu allen am Verfahren beteiligten Akteuren (Mittlerfunktion)
  • Festgelegte Verfahrensfristen: Planbarkeit, Zeitlicher Vorteil gegenüber anderen Visaverfahren durch Priorisierung bei den Auslandsvertretungen
  • Familiennachzug: Gesetzliche Beschäftigungsmöglichkeit für den Partner