Kostenlose Erstberatung:
Wir beraten Sie als Arbeitgeber rund um das Verfahren. Diese Beratung erfolgt noch bevor die Gebühr fällig wird. Auch bei andauerndem Verfahren stehen wir immer gerne für die Beantwortung von Fragen zur Verfügung.
Single-Point-of-Contact:
Wir sind zentraler Ansprechpartner für alle Beteiligten im Verfahren. Wir initiieren und koordinieren das Verfahren, leiten Anträge und sonstigen Schriftverkehr weiter. Bei Bedarf leiten wir für Sie das Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation oder die Zeugnisbewertung bei der anerkennenden Stelle ein. Wir holen die gegebenenfalls erforderliche Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme der Bundesagentur für Arbeit ein.
Festgelegte Verfahrensfristen:
Im beschleunigten Verfahren sind alle beteiligten Behörden an verkürzte Fristen gebunden. Sie haben dadurch bessere Planungsmöglichkeiten.
zeitlicher Vorteil gegenüber anderen Visaverfahren:
„Normale“ Visaverfahren können weitaus mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Familiennachzug:
Wir prüfen die Voraussetzungen für den Familiennachzug. Sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, gibt es eine gesetzliche Beschäftigungsmöglichkeit für den Partner/ die Partnerin.