Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung

Was ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren?

Arbeitgeber können mit einer Vollmacht der Fachkraft ein beschleunigtes Fachkräfteverfahren bei der zuständigen Ausländerbehörde in Deutschland einleiten.
Durch eine kurze Vorprüfung der Dokumente stellt die Ausländerbehörde fest, ob das Verfahren eine Aussicht auf Erfolg hat. Dann wird zwischen dem Unternehmen und der Ausländerbehörde eine Vereinbarung geschlossen, die unter anderem die Verpflichtungen des Arbeitgebers, der Fachkraft und der beteiligten Behörden, sowie eine Beschreibung der Abläufe und Fristen enthält. Für das Verfahren ist eine Gebühr in Höhe von 411,-€ zu entrichten (Gebühren für die Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation und Visagebühren sind nicht enthalten). Sobald die Gebühr eingegangen ist, werden die notwendigen und einzelfallabhängigen Schritte durchgeführt. Dies kann zum Beispiel Folgendes sein:

  • Verfahren zur Feststellung der Gleichwertigkeit der ausländischen Qualifikation bei der entsprechenden anerkennenden Stelle (z.B. HWK, IHK, Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen, …)
  • Beantragung der erforderlichen Berufsausübungserlaubnis bei reglementierten Berufen
  • Einholung der Zustimmung zur Beschäftigungsaufnahme  bei der Bundesagentur für Arbeit

Sofern alle Voraussetzungen für die Einreise erfüllt sind, stellt die Ausländerbehörde die sogenannte Vorabzustimmung aus. Dieses Dokument wird an die zuständige Deutsche Auslandsvertretung sowie den Arbeitgeber übermittelt. Die Fachkraft muss nun mit den entsprechenden Originaldokumenten das Visum bei der Botschaft beantragen. Im beschleunigten Fachkräfteverfahren gelten generell verkürzte Fristen, so auch bei der Terminvereinbarung und der Ausstellung des Visums.

Dokumente

Möglichkeiten der Fachkräfteeinwanderung
Prozessablauf zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz  

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