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Garantiert das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Einreise der Fachkraft?
Nein. Auch im beschleunigten Fachkräfteverfahren kann festgestellt werden, dass die Voraussetzungen für die Einreise und einen Aufenthalt in Deutschland nicht vorliegen.
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Was versteht man unter einer Fachkraft?
Als Fachkraft gelten Personen mit Hochschulabschluss oder Personen mit einer qualifizierten Berufsausbildung mit einer Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren.
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Welche Unterlagen werden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren benötigt?
Benutzen Sie gerne unseren Klickassistenten um herauszufinden welche Dokumente benötigt werden!
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In welcher Form müssen die Unterlagen vorgelegt werden (Kopien, Originale, beglaubigte Kopien)?
Bei uns als Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz müssen lediglich die Vereinbarung und die Vollmachten im Original vorgelegt werden. Dabei reicht es, wenn die Unterschrift der Fachkraft gescannt ist, die Unterschrift vom Arbeitgeber muss jedoch im Original bei uns vorliegen. Alle weiteren Unterlagen wie z.B. Reisepass oder Nachweise zur Qualifikation sind für uns als Scans ausreichend.
Hinweis: Schicken Sie uns gerne alle Dokumente vorab als Scan, sodass bei eventuellen Fehlern ein zweiter Postweg vermieden werden kann.
Bei den anerkennenden Stellen gibt es andere Voraussetzungen. Dort werden durchaus beglaubigte und übersetzte Kopien im Original benötigt. In der Regel sollte bei den entsprechenden Anträgen der anerkennenden Stellen eine Checkliste beigefügt sein aus der entnommen werden kann welche Dokumente in welcher Form vorgelegt werden müssen.
Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung arbeitet mit den Beratungsstellen zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen in Rheinland-Pfalz zusammen. Da eine Bewertung der Qualifikation Ihrer zukünftigen Mitarbeitenden die Voraussetzung für eine Visumerteilung ist, empfehlen wir Ihnen, das Angebot einer Beratungsstelle in Anspruch zu nehmen.
- Sie erfahren die möglichen Ergebnisse des Anerkennungsverfahrens und erhalten somit eine bessere Entscheidungsgrundlage für oder gegen ein beschleunigtes Verfahren
- Ihr Unternehmen ist zum Verfahren bestens informiert
- Sie werden im Anerkennungsverfahren begleitet und bei Bedarf auch nach erfolgtem Bescheid unterstützt
- Die Berater(-innen) unterstützen Sie bei der Zusammenstellung aller notwendigen Unterlagen und Dokumente
- Die Verwaltungsgebühr für das beschleunigte Verfahren in Höhe von 411,00 Euro wird nur erhoben, wenn das Anerkennungsverfahren durchgeführt werden kann.
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Welche Beschäftigung kann ausgeübt werden?
Eine Fachkraft kann die Beschäftigung ausüben, zu der sie ihre Qualifikation befähigt. Das bedeutet, dass eine Beschäftigung nunmehr auch in verwandten Berufen ermöglicht wird (z.B. ein Bäcker kann auch als Konditor arbeiten). In jedem Fall muss es sich aber um eine qualifizierte Beschäftigung handeln.
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Was ist eine beglaubigte Kopie?
Unter einer beglaubigten Kopie versteht man, dass eine Behörde oder ein Notar die Richtigkeit der Abschrift oder der Kopie beglaubigt.
Eine einfache Kopie hingegen können Sie selbst anfertigen.
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Welche Sprachzertifikate werden von der Fachkraft benötigt?
Dies ist einzelfallabhängig.
Grundsätzlich gilt:
Wer zur Ausbildung einreisen möchte, benötigt ein B1 Sprachzertifikat.
Wer zur Anerkennung seiner ausländischen Qualifikation einreisen möchte, benötigt ein A2-Sprachzertifikat.
Lesen Sie auch Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
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Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Sprachzertifikate werden von den folgenden Instituten anerkannt:
- Goethe Institut
- ÖSD (Österreichisches Sprachdiplom Deutsch)
- Telc Language Tests
- TestDaF Instituts e.V.
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Kann eine Fachkraft auch ohne Sprachzertifikate einreisen?
Dies ist einzelfallabhängig. Benutzen Sie gerne unseren Klickassistenten um herauszufinden welche Dokumente benötigt werden!
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Was ist ein Anerkennungsverfahren?
Um in Deutschland als Fachkraft arbeiten zu können, ist eine Anerkennung der ausländischen Berufsqualifikation notwendig. Das Verfahren hängt davon ab, welcher Beruf in Deutschland ausgeübt werden soll (sogenannter Referenzberuf). Unter anderem bestimmt sich hiernach, die für die Anerkennung der Qualifikation zuständige Stelle.
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Ist die Einreise auch möglich, wenn im Anerkennungsverfahren festgestellt wird, dass die ausländische Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist?
Sollten von der Anerkennungsstelle Defizite bei der ausländischen Berufsqualifikation im Vergleich zur deutschen Ausbildung festgestellt worden sein, besteht dennoch die Möglichkeit zur Einreise, jedoch zu einem Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen in Deutschland.
Weitere Voraussetzung für die Erteilung eines Visums zur Durchführung von Qualifizierungsmaßnahmen sind u.a. die der Qualifizierungsmaßnahme entsprechenden Deutschkenntnisse.
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Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
Dies ist einzelfallabhängig. Wir können nach Durchsicht aller Dokumente eine erste Einschätzung treffen. Um herauszufinden, was benötigt wird, benutzen Sie gerne unseren Klickassistenten!
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Wann wird die Gebühr in Höhe von 411,00 Euro fällig?
Die Gebühr wird erst fällig nachdem Sie als Arbeitgeber und wir als Zentrale Ausländerbehörde beide die Vereinbarung nach §81a AufenthG unterzeichnet haben. Es wird Ihnen nach Abschluss der Vereinbarung ein Gebührenbescheid per Post zugehen.
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Ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren für eine Beschäftigung als Helfer möglich?
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Welche Voraussetzungen muss der Ehepartner/ die Ehepartnerin erfüllen um im Rahmen des Familiennachzugs über das beschleunigte Fachkräfteverfahren einreisen zu können?
Grundsätzlich ist der Familiennachzug sechs Monate ab Einreise der Fachkraft noch über das beschleunigte Fachkräfteverfahren möglich. Man spricht dann von einem zeitlichen Zusammenhang. Der Ehepartner/ die Ehepartnerin benötigt immer einen Reisepass, eine internationale Heiratsurkunde und ein A1-Sprachzertifikat.
Lesen Sie auch Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
Lediglich der Ehepartner/ die Ehepartnerin einer Fachkraft, die die Voraussetzungen für die Blaue Karte EU erfüllt, benötigen kein A1-Sprachzertifikat.
Weiterhin muss geprüft werden, ob der Lebensunterhalt von der Fachkraft für die Familie gesichert werden kann und ob genügend Wohnraum zur Verfügung steht. Oft ist daher eine zeitgleiche Einreise nicht möglich.
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Wo muss die Fachkraft das Visum beantragen?
Die Fachkraft muss grundsätzlich zur zuständigen Deutschen Auslandsvertretung. Dies ist die Auslandsvertretung, in dessen Land die Fachkraft ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat.
Beispiel: Die Fachkraft hat die serbische Staatsangehörigkeit, wohnt jedoch in Kroatien.
Antwort: Die Fachkraft beantragt das Visum bei der Deutschen Botschaft in Zagreb/ Kroatien.
Eine Übersicht über die deutschen Auslandsvertretungen finden Sie hier:
Deutsche Auslandsvertretungen
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Ist die IQ-Netzwerkberatung kostenpflichtig?
Die iQ-Beratung ist kostenlos und erfolgt vor Einleitung des eigentlichen Verfahrens. Die Gebühr von 411,- Euro wird erst fällig nachdem Sie als Arbeitgeber und wir als Zentrale Ausländerbehörde beide die Vereinbarung nach §81a AufenthG unterzeichnet haben. Es wird Ihnen nach Abschluss der Vereinbarung ein Gebührenbescheid per Post zugehen.
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Welche Kosten kommen auf mich zu?
Das beschleunigte Fachkräfteverfahren kostet 411,- Euro. Diese Gebühr wird bei Abschluss der Vereinbarung fällig. Es können gegebenenfalls weitere Kosten entstehen, z.B. im Rahmen des Anerkennungs- oder Visaverfahrens, für eventuelle Urkundenüberprüfungen, usw.