Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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FAQ

Häufig gestellte Fragen unserer Kunden

Sollten Sie hier keine Antworten auf Ihre Fragen finden, kontaktieren Sie uns doch einfach z.B. per Telefon oder per E-Mail.

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Garantiert das beschleunigte Fachkräfteverfahren die Einreise der Fachkraft?
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Was versteht man unter einer Fachkraft?
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Welche Unterlagen werden für das beschleunigte Fachkräfteverfahren benötigt?
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In welcher Form müssen die Unterlagen vorgelegt werden (Kopien, Originale, beglaubigte Kopien)?
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Was ist das iQ-Netzwerk
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Welche Beschäftigung kann ausgeübt werden?
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Was ist eine beglaubigte Kopie?
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Welche Sprachzertifikate werden von der Fachkraft benötigt?
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Welche Sprachzertifikate werden anerkannt?
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Kann eine Fachkraft auch ohne Sprachzertifikate einreisen?
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Was ist ein Anerkennungsverfahren?
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Ist die Einreise auch möglich, wenn im Anerkennungsverfahren festgestellt wird, dass die ausländische Berufsqualifikation nicht gleichwertig ist?
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Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
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Wann wird die Gebühr in Höhe von 411,00 Euro fällig?
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Ist das beschleunigte Fachkräfteverfahren für eine Beschäftigung als Helfer möglich?
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Welche Voraussetzungen muss der Ehepartner/ die Ehepartnerin erfüllen um im Rahmen des Familiennachzugs über das beschleunigte Fachkräfteverfahren einreisen zu können?
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Wo muss die Fachkraft das Visum beantragen?
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Ist die IQ-Netzwerkberatung kostenpflichtig?
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Welche Kosten kommen auf mich zu?
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