Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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Fachkräfteeinwanderung

Rheinland-Pfalz

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1. Haben Sie bereits eine Fachkraft gefunden? (1/6)

2. Wen möchten Sie einstellen? (2/6)

3. Ich bin vertretungsberechtigt im Unternehmen und im Verfahren die direkte Ansprechperson (3/6)

4. Bringt die Fachkraft den/die Ehepartner/in mit (4/6)

5. Die Fachkraft bringt minderjährige/s Kind/er mit (5/6)

6. Checkliste (6/6)

1. Haben Sie bereits eine Fachkraft gefunden?

Ich suche eine Fachkraft
Ich habe bereits eine konkrete Fachkraft bzw. eine/n konkrete/n Azubi

2. Wen möchten Sie einstellen?

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Ich möchte eine/n Azubi einstellen
Ich möchte eine Fachkraft mit Berufsausbildung einstellen
Ich möchte eine Fachkraft mit akademischer Ausbildung einstellen
Ich möchte eine sonstige Fachkraft einstellen

3. Ich bin vertretungsberechtigt im Unternehmen und im Verfahren die direkte Ansprechperson

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Ja
Nein

4. Bringt die Fachkraft den/die Ehepartner/in mit

zurück zur vorherigen Frage
Ja
Nein

5. Die Fachkraft bringt minderjährige/s Kind/er mit

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Ja
Nein
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Checkliste

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Es wird Folgendes benötigt:

Meine Fachkraft muss mir die folgenden Dokumente zur Verfügung stellen:

farbige Passkopie der Fachkraft
farbige Passkopie des Ehepartners
Internationale Heiratsurkunde
farbige Passkopie der Kinder
Geburtsurkunde der Kinder
Einverständnis zweiter Elternteil über Aufenthalt in Deutschland
Sprachzertifikat(e) der Fachkraft
B1-Sprachzertifikat(e) der Fachkraft
Sprachzertifikat(e) A1 des Ehepartners
Nachweise zur Qualifikation als beglaubigte Kopie in Originalsprache und Übersetzung (Diplome, Zeugnisse, aktueller Lebenslauf, Nachweise über Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse, …)
Erklärung zur Feststellung der Gleichwertigkeit Download

Ich muss die folgenden Dokumente downloaden und ausfüllen:

Vollmacht der Fachkraft Download
Untervollmacht Download
Vollmacht Familiennachzug des/r Ehepartners/Ehepartnerin Download
Vollmacht Familiennachzug Kind/er Download
Antrag beschleunigtes Fachkräfteverfahren Download
Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis Download
Erklärung zum Schriftverkehr Download

Ich muss alle oben aufgeführten Dokumente mit den folgenden an die Zentrale Ausländerbehörde übermitteln:

Ausbildungsvertrag
Arbeitsvertrag
Stellenbeschreibung
Nachweis Geschäftsführung
Vertretungsberechtigung (optional)

Eine Einreise ohne Qualifikation ist nur in bestimmten Fällen möglich. Es können einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden.
Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.


Und dann?

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie uns bitte alle Dokumente vorab eingescannt an die folgende Emailadresse:
fachkraefteeinwanderung.rlp@kaiserslautern.deE-Mail senden

Hinweis: Es können weitere einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden. Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.

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Informationen zur Vermittlung von Arbeitskräften

Informationen als PDF herunterladen
Informationen zur Gewinnung von ausländischen Arbeitskräften finden Sie auf folgenden Webseiten:
Anerkennung in Deutschland - ZSBA
Arbeitsagentur - Arbeitgeberservice
make-it-in.rlp.de/unternehmen

1. Haben Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden? (1/5)

2. Welche Ausbildung haben Sie? (2/5)

3. Ich bringe meine/n Ehepartner/in mit (3/5)

4. Ich bringe ein oder mehrere minderjährige Kinder mit (4/5)

5. Checkliste (5/5)

1. Haben Sie bereits eine Arbeitsstelle gefunden?

Ich suche eine Arbeitsstelle
Ich habe eine Arbeitsstelle

2. Welche Ausbildung haben Sie?

zurück zur vorherigen Frage
Ich bin Azubi
Ich bin Fachkraft mit abgeschlossener Berufsausbildung
Ich bin Fachkraft mit abgeschlossener Hochschulbildung
Ich bin sonstiger Arbeitnehmer

3. Ich bringe meine/n Ehepartner/in mit

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Ja
Nein

4. Ich bringe ein oder mehrere minderjährige Kinder mit

zurück zur vorherigen Frage
Ja
Nein
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Checkliste

Checkliste als PDF herunterladen
Es wird Folgendes benötigt:

Ich bereite die folgenden Dokumente vor und stelle sie meinem Arbeitgeber als Scan zur Verfügung:

farbige Passkopie der Fachkraft
farbige Passkopie des Ehepartners
Internationale Heiratsurkunde
farbige Passkopie der Kinder
Geburtsurkunde der Kinder
Einverständnis zweiter Elternteil über Aufenthalt in Deutschland
Sprachzertifikat(e) der Fachkraft
B1-Sprachzertifikat(e) der Fachkraft
Sprachzertifikat(e) A1 des Ehepartners
Nachweise zur Qualifikation als beglaubigte Kopie in Originalsprache und Übersetzung (Diplome, Zeugnisse, aktueller Lebenslauf, Nachweise über Berufserfahrung, Arbeitszeugnisse, …)
Erklärung zur Feststellung der Gleichwertigkeit Download
Vollmacht der Fachkraft Download
Vollmacht Familiennachzug des/r Ehepartners/Ehepartnerin Download
Vollmacht Familiennachzug Kind/er Download
Antrag beschleunigtes Fachkräfteverfahren Download

Mein Arbeitgeber muss diese Dokumente mit weiteren Formularen bei der Zentralen Ausländerbehörde einreichen:

Eine Einreise ohne Qualifikation ist nur in bestimmten Fällen möglich. Es können einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden.
Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.


Und dann?

Um eine schnellstmögliche Bearbeitung zu gewährleisten, senden Sie die oben genannten Dokumente eingescannt an Ihren zukünftigen Arbeitgeber und bitten Sie ihn uns die Dokumente zukommen zu lassen.

Hinweis: Es können weitere einzelfallbezogene Dokumente notwendig werden. Was dies sein kann, teilen wir Ihnen nach einer ersten Sichtung der Dokumente mit.

Team ZAB
Die ZAB

Ihre Behörde für Fachkräfteeinwanderung

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Wir beraten Sie gerne!

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Die ZAB

Ihre Behörde für Fachkräfteeinwanderung

Die Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz (ZAB RLP) unterstützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in Rheinland-Pfalz arbeiten oder eine Ausbildung absolvieren möchten, sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber mit Firmensitz oder Sitz ihrer Betriebsstätte in Rheinland-Pfalz dabei, die aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen für die Erteilung eines Visums zu erfüllen. Sie sind Arbeitgeber, der einen Arbeitnehmer/ eine Arbeitnehmerin aus Nicht-EU-Staaten in Deutschland einstellen möchte? Wir beraten Sie gerne!

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Häufig gestellte Fragen

?
Was versteht man unter einer Fachkraft?
?
Welche Sprachzertifikate werden von der Fachkraft benötigt?
?
Wie lange dauert das beschleunigte Fachkräfteverfahren?
?
Wo muss die Fachkraft das Visum beantragen?
?
Welche Kosten kommen auf mich zu?

Beschleunigte Fachkräfteeinwanderung
Was Sie wissen sollten

Sie haben sich für die Rekrutierung einer ausländischen Fachkraft entschieden und möchten das Verwaltungsverfahren bis zur Erteilung des Visums beschleunigen? In manchen Ländern kommt es aufgrund steigender Antragszahlen in der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu Engpässen in der Termin- und Visumvergabe. Das sogenannte beschleunigte Fachkräfteverfahren nach § 81a AufenthG soll genau dazu Abhilfe schaffen.

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Tafel mit Fragen: Was, Warum,...?

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Was Sie wissen sollten

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Das sagen unsere
Kundinnen und Kunden
Westpfalzklinikum Kaiserslautern
Das Westpfalz-Klinikum profitiert bereits seit Januar 2020 vom beschleunigten Fachkräfteverfahren und es haben schon viele ausländische Fachkräfte dadurch ihren Weg zu uns gefunden. Wir sind mehr als zufrieden mit der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Die Zusammenarbeit gestaltet sich absolut reibungslos und bei Fragen können wir uns immer an die Mitarbeiter*innen wenden. Ohne diese unkomplizierte Unterstützung und Beratung könnten wir diese Prozesse nicht vollziehen. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben!

-- Pflegedirektion

Firma ATL GmbH
[..] Die neue Behörde in Kaiserslautern funktioniert wie ein neues Startup. Freundlich, hilfsbereit, kompetent und wenn sie keine Aussage tätigen können wird sich erkundigt. Man bekommt immer eine rechtsgültige Aussage. Vor allem sind sie immer erreichbar [..]

Das sagen unsere Kundinnen und Kunden

Westpfalzklinikum Kaiserslautern
Das Westpfalz-Klinikum profitiert bereits seit Januar 2020 vom beschleunigten Fachkräfteverfahren und es haben schon viele ausländische Fachkräfte dadurch ihren Weg zu uns gefunden. Wir sind mehr als zufrieden mit der Arbeit der Zentralen Ausländerbehörde. Die Zusammenarbeit gestaltet sich absolut reibungslos und bei Fragen können wir uns immer an die Mitarbeiter*innen wenden. Ohne diese unkomplizierte Unterstützung und Beratung könnten wir diese Prozesse nicht vollziehen. Wir fühlen uns sehr gut aufgehoben!

-- Pflegedirektion

Firma ATL GmbH
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