Erleichterte Bedingungen für die Einreise von Hilfskräften läuft aus
Die Sonderregelung für Aufenthaltstitel zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe (§ 19c Abs. 3 AufenthG) läuft zum Ende des Jahres endgültig aus.
Anträge auf eine erleichterte Einreise im Rahmen dieses Programms können noch bis zum 31.12.2026 eingereicht werden.



