Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
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Zentrale Ausländerbehörde für Fachkräfteeinwanderung Rheinland-Pfalz
Berufskratftfahrer*innen - Aufgabenerweiterung der Zentralbehörde

Personenkreis für das beschleunigte Fachkräfteverfahren erweitert

06.02.2024

Das beschleunigte Fachkräfteverfahren richtet sich nun auch an ausländische Berufskraftfahrer*innen, die noch keine EU-/EWR-Fahrerlaubnis oder eine (beschleunigte) Grundqualifikation besitzen. Voraussetzung hierbei ist u. a., dass der Arbeitsvertrag zur Teilnahme an Maßnahmen verpflichtet, die der Erlangung der Fahrerlaubnis und der Grundqualifikation dienen. Weiter muss der Arbeitsvertrag so gestaltet sein, dass die Erlangung der Qualifikation/en und der Fahrerlaubnis, innerhalb von 15 Monaten möglich ist. Im Rahmen der Qualifizierung wird zunächst eine anderweitige Beschäftigung ausgeübt (beispielsweise Tätigkeiten im Lager, in der Werkstatt oder als Beifahrer*in). Eine Festanstellung als Berufskraftfahrer*in kann erst nach Erlangung der Fahrererlaubnis, sowie der Grundqualifikation erfolgen.

Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns!