Erleichterte Bedingungen für die Einreise von Hilfskräften erneut verlängert
Das Bundesministerium des Innern und für Heimat hat in Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales die im Regelung der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 3 AufenthG für den Zweck zum Wiederaufbau nach der Hochwasserkatastrophe weiter bis zum 31.12.2022 verlängert.