In Abstimmung mit dem Auswärtigen Amt, dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie der Bundesagentur für Arbeit, wird die in nachstehendem Schreiben vom 2. August 2021 beschriebene Möglichkeit der Antragstellung für Aufenthaltstitel nach § 19c Abs. 3 AufenthG, bis zum 30. Juni 2022 verlängert.