Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 7, Bereich 'Photovoltaikanlage Ober dem Brüchling'

Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch und Durchführung der frühzeitigen Behördenbeteiligung nach § 4 Abs. 1 Baugesetzbuch für den Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 7, Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Ober dem Brüchling“.

Der Entwurf des Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 7, Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Ober dem Brüchling“ mit den nachfolgenden Unterlagen liegt in der Zeit vom 13.05.2024 bis 18.06.2024 bei der Stadtverwaltung, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322, während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) öffentlich aus. Während dieser Zeit können dort Stellungnahmen zur Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Darüber hinaus können die Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden.

Hinweise:

  • Die im Internet bereitgestellten Informationen stellen lediglich eine ergänzende und unverbindliche Information der jeweiligen Öffentlichkeitsbeteiligung dar. Die vollständigen Originalunterlagen können Sie nur in den Räumen des Referats Stadtentwicklung im Rathaus Kaiserslautern, Willy-Brandt-Platz 1, 67655 Kaiserslautern im 13. Obergeschoss während des zuvor genannten Auslegungszeitraums einsehen.

  • Alle Unterlagen geben lediglich den derzeitigen Verfahrensstand wieder und können sich im weiteren Verfahren noch ändern. Sie sind nicht rechtsverbindlich! Bei öffentlichen Auslegungen beziehungsweise erneuten öffentlichen Auslegungen beachten Sie bitte jeweils auch die formell verbindliche Bekanntmachung im Amtsblatt beziehungsweise die Bekanntmachungauf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern, insbesondere hinsichtlich der Arten vorliegender umweltbezogener Informationen. Während der öffentlichen Auslegung besteht die Möglichkeit, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift Stellungnahmen zu den Bauleitplänen abzugeben.

  • Die auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern eingestellten Unterlagen der Bauleitpläne dienen lediglich Informationszwecken. Das Urheberrecht sowie sämtliche sonstigen Rechte (insbesondere Nutzungsrechte wie Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung in jeglicher Form, etc.) liegen bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern.

  • Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung ihrer Daten, die Sie im Rahmen Ihrer Stellungnahme während der Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen dieses Bauleitplanverfahrens (Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan) abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter Datenschutz in der Bauleitplanung und Impressum.

Unterlagen zur Beteiligung: