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Vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme
Aufgrund der seit Wochen bestehenden hohen Temperaturen sowie ausbleibender Regenfälle weisen die natürlichen oberirdischen Fließgewässer im gesamten Stadtgebiet Kaiserslauterns, einschließlich der Lauter bis zur Einmündung des Eselsbachs, sehr niedrige Wasserstände auf. Eine Verbesserung ist derzeit nicht absehbar. Aus diesem Grund untersagt die Stadtverwaltung als zuständige Untere Wasserbehörde die Entnahme von Wasser aus den zuvor genannten Gewässern (Gewässer 3. Ordnung) bis zum 30. September 2026 im Gebiet der Stadt Kaiserslautern.
Wird weiterhin unkontrolliert Wasser aus den Fließgewässern entnommen, droht der ohnehin niedrige Wasserstand noch weiter abzunehmen. Dies würde zu hohen Wassertemperaturen und einem geringeren Sauerstoffgehalt führen. Davon wiederum betroffen wären die Tier- und Pflanzenwelt in den Gewässern und an den Ufern, die die veränderten Wasserwerte negativ zu spüren bekämen. Die vorübergehende Beschränkung der Wasserentnahme soll dem entgegenwirken und den besonderen Naturcharakter der Bäche einschließlich der Uferstreifen schützen und erhalten.
Gemäß dem Wasserhaushaltsgesetz kann der Gemeingebrauch von Gewässern nach pflichtgemäßem Ermessen zum Wohl der Allgemeinheit eingeschränkt werden. Diese Untersagung betrifft auch die Wasserentnahme durch Eigentümerinnen oder Eigentümer von Grundstücken sowie durch Anliegerinnen und Anlieger, die an eines der jeweiligen Gewässer angrenzen.
Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung können mit einer Geldbuße von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Durch Genehmigungsbescheid der Stadtverwaltung Kaiserslautern erteilte Erlaubnisse zur Wasserentnahme sind von der Allgemeinverfügung derzeit nicht betroffen.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 15.07.2026
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