Pressemitteilung vom 14.03.2024

Zulässige Anzahl an Wahlplakaten bleibt für Stadtratswahl unverändert

Rat beschließt Begrenzung für Bezirkstags- und Europawahl

Die zulässige Anzahl an Wahlplakaten für die anstehende Stadtratswahl bleibt unverändert. Das hat der Stadtrat am 11. März 2024 beschlossen, sodass wie bisher jede zur Wahl zugelassene Partei oder politische Gruppierung ihre Plakate an bis zu 1.000 Standorten in der Stadt aufhängen darf. Daraus ergeben sich bis zu 2.000 einzelne Ansichtsflächen bei doppelseitiger Plakatierung je Standort.

Für die Bezirkstags- und Europawahl einigte sich das Gremium auf eine Begrenzung auf 500 Standorte. Diese Handhabung wurde beschlossen, um bei den Mehrfachwahlen am 9. Juni ein möglichst geordnetes Stadtbild zu wahren, den Kandidatinnen und Kandidaten für den Stadtrat aber dennoch die Möglichkeit zu geben, sich bekannt zu machen.

Die Höchstgrenze der Plakate für die Wahlen der Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher sowie der Ortsbeiräte ändert sich nicht. Jede politische Gruppierung darf bis zu 100 Plakate je Ortsbezirk aufhängen. Gleiches gilt für die Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher: Pro Kandidatin oder Kandidat sind bis zu 100 Wahlplakate erlaubt.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 14.03.2024