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Pressemitteilung vom 31.01.2023

Briefwahlbeantragung noch bis 7. Februar möglich

Aktuell rund 11.000 Briefwählerinnen und Briefwähler

Am 12. Februar sind rund 70.000 Wahlberechtigte im Stadtgebiet aufgerufen, einen neuen Oberbürgermeister oder eine neue Oberbürgermeisterin der Stadt Kaiserslautern zu wählen. Bereits seit Anfang Januar besteht die Möglichkeit, Briefwahl zu beantragen, was bis dato (Stand 30.01.) auch von bereits rund 11.000 Personen genutzt wurde. Die Zahl der Briefwählerinnen und Briefwähler der letzten OB-Wahlen 2014 – damals waren es rund 3.000 – ist damit jetzt schon deutlich übertroffen. Der auch bei den vergangenen Landtags- und Bundestagswahlen erkennbare Trend zur Briefwahl setzt sich damit fort.

Wer seine Stimme noch per Briefwahl abgeben möchte, hat bis 7. Februar verschiedene Möglichkeiten, dies zu beantragen: Am einfachsten geht dies über ein Onlineportal, das unter

https://tbk.ewois.de/IWS/startini.do?mb=210

oder über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code erreichbar ist. Wahlweise können die Unterlagen auch per Post oder Fax angefordert werden. Dazu bitte den Briefwahlantrag nutzen, der auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufgedruckt ist. Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax an die Wahldienststelle geschickt werden. Ebenfalls möglich ist die Beantragung per E-Mail an wahlen@kaiserslautern.de. Dabei bitte Familienname, Vorname, Geburtsdatum und die vollständige Wohnanschrift angeben.

Im Wahlbüroschalter im Bürgercenter kann die Briefwahl alternativ auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit, die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Die Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für den Publikumsverkehr entsprechen den Öffnungszeiten des Bürgercenters.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 31.01.2023