Achtung! Diese archivierte Pressemitteilung könnte inhaltlich veraltet sein

Bitte beachten Sie, dass Sie sich gerade im Pressearchiv befinden. Die hier verfügbaren Pressemitteilungen könnten veraltete oder nicht mehr relevante Informationen enthalten.

Das Pressearchiv soll vergangene Pressemitteilungen für historische und archivarische Zwecke speichern, weswegen die Inhalte archivierter Pressemitteilungen im Nachgang auch nicht mehr verändert werden.

Wir empfehlen Ihnen, dies bei der Nutzung des Archivs zu bedenken und bei Bedarf die Aktualität der Informationen zu überprüfen.

Pressemitteilung vom 13.01.2017

Sturmtief Egon verursacht Schäden in der Innenstadt

Feuerwehr im Dauereinsatz, Ruheforst stellt Bestattungen ein, herumliegender Abfall im öffentlichen Raum wird beseitigt

Sturmtief Egon sorgt seit letzter Nacht für über 40 Einsätze, verteilt über das gesamte Stadtgebiet. Die über 80 Kräfte der Berufs- und Freiwilligen Feuerwehr sind seit Mitternacht pausenlos im Einsatz, um Sturmschäden zu beseitigen. Neben abgedeckten Ziegeln blockierten umgestürzte Bäume Straßen und Wege. So musste zum Beispiel die Pariser Straße stadteinwärts über einige Stunden gesperrt bleiben, weil mehrere große Bäume quer über der Fahrbahn lagen. Auch ein Baugerüst, Baustellenschilder, Straßenlampen und Schranken wurden durch den Sturm umgerissen und beschädigt

 

 

Aus Sicherheitsgründen bittet das Grünflächenreferat, heute dem Ruheforst keinen Besuch abzustatten. Wegen der Gefahr herabfallender Äste wurden für heute auch die Bestattungen im Ruheforst abgesagt.

 

 

Viele der zur Abholung bereitgestellten Mülltonnen und Gelbe Säcke wurden umgeworfen und verweht, was an manchen Stellen zu großen Verunreinigungen geführt hat. Wo die Verschmutzung besonders stark ist, wird der Eigenbetrieb Stadtbildpflege diese im Rahmen seiner Kapazitäten außerhalb des üblichen Turnus reinigen. Auf öffentlichen Flächen wird herumliegender Abfall seitens der Mitarbeiter der Stadtbildpflege in den nächsten Tagen eingesammelt. Auf privaten Flächen, wie beispielsweise in Vorgärten oder aber auch bei den der Anliegerreinigung unterliegenden Gehwegen und Straßen, sind die Grundstückseigentümer zur Reinigung und Abfallbeseitigung aufgerufen und verpflichtet. Die Stadt ist für eine generelle Unterstützung bei der schnellen Beseitigung möglicher, durch den Sturm verwehter Abfälle dankbar, geht es doch darum, schnellstmöglich wieder ein sauberes Stadtbild zu präsentieren.



Autor/in: Nadin Robarge - Pressestelle

Kaiserslautern, 13.01.2017