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Pressemitteilung vom 17.04.2013

Stadt erfolgreich im Normenkontrollverfahren

Oberverwaltungsgericht weist Normenkontrollanträge zurück

Das Oberverwaltungsgericht Koblenz hat heute alle Normenkontrollanträge gegen die Stadt Kaiserslautern als erfolglos abgewiesen.

Beim Oberverwaltungsgericht Koblenz waren sieben Normenkontrollanträge gegen städtische Bebauungsplanverfahren eingereicht worden, um die Bebauungspläne für unwirksam erklären zu lassen. Bei sechs abgewiesenen Klägern handelt es sich um Privatpersonen, die Eigentümer/innen von Immobilien im Umfeld des Bebauungsplanes sind. Ein abgewiesener Kläger ist eine Immobiliengesellschaft.

"Das Oberverwaltungsgericht ist unserer Rechtsauffassung gefolgt, dass das Bauleitverfahren korrekt durchgeführt wurde", erklärte Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel heute zum verkündeten Urteil des Oberverwaltungsgerichts Koblenz in den Normenkontrollverfahren gegen die Stadt Kaiserslautern. "Damit haben unsere Bebauungspläne, so wie sie Ende Februar 2012 vom Stadtrat beschlossen wurde, Bestand und wir können mit dem Projekt "K in Lautern" starten", freut sich der Rathauschef. "Die Qualität der Vorbereitung und Durchführung der Bauleitplanungen sprechen für sich", so der Oberbürgermeister, der in diesem Zusammenhang auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Rathaus für ihre gewissenhafte Arbeit dankte. "Sie haben einen guten Job gemacht, was im Übrigen auch durch das Urteil des Oberverwaltungsgerichts bestätigt wurde."

Das Gericht sagte in seiner Begründung: "Die den Bebauungsplänen zugrundeliegende Abwägung der betroffenen öffentlichen und privaten Belange sei nicht fehlerhaft. Insbesondere habe die Stadt bei ihrer Planung auch die möglichen Auswirkungen des vorgesehenen Einkaufszentrums auf den bestehenden Einzelhandel im Innenstadtbereich in rechtlich nicht zu beanstandender Weise in die Abwägung einbezogen". Weiter führte das Gericht aus: "Schließlich habe sie auch die städtebaulichen Auswirkungen des geplanten Baukörpers gesehen und fehlerfrei abgewogen."

"Wir freuen uns über die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichtes Koblenz", kommentierte ECE-Projektleiter Arne Nachtigahl das Urteil. "Die breite Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Kaiserslautern will die Stadtgalerie. Das wissen wir seit dem Bürgerentscheid im Oktober 2011, bei dem sich eine 2/3-Mehrheit für das Projekt ausgesprochen hatte. Nun haben wir endlich Rechtssicherheit und können Anfang Juni 2013 mit dem Bau von "K in Lautern" starten."

Die Eröffnung von "K in Lautern" mit 20.900 m˛ Verkaufsfläche und ca. 100 Geschäften ist dann im Frühjahr 2015 geplant.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 17.04.2013