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Pressemitteilung vom 24.03.2011

Stadt verbietet für Samstag geplante NPD-Kundgebung am Hauptbahnhof

Mit Verfügung vom heutigen Tage hat das Referat Recht und Ordnung als Versammlungsbehörde die vom NPD Kreisverband Westpfalz am Samstag vor dem Hauptbahnhof geplante Kundgebung verboten. Die Kundgebung unter freiem Himmel sollte unter dem Motto "weiß ist nicht nur eine Trikotfarbe - für eine echte deutsche Nationalmannschaft " stehen. Als Redner war u.a. der Bundesvorsitzende der NPD Udo Vogt vorgesehen.

Das ausgesprochene Verbot wird von der Versammlungsbehörde wesentlich darauf gestützt, dass der Veranstalter im Rahmen des durchgeführten Kooperationsgespräches nicht bereit war, eine erklärende Stellungnahme zu der im Veranstaltungsmotto vorgenommenen Verknüpfung zwischen der Farbe "weiß" und einer "echten deutschen Nationalmannschaft " abzugeben.

Die Behörde zog hieraus den Schluss, dass die geplante Versammlung darauf angelegt sei, deutsche Staatsbürger mit Migrationshintergrund, insbesondere solche, die nicht der "weißen Rasse" angehören, in böswilliger und verächtlich machender Weise als nicht zum "Volk" gehörend aus der staatlichen Gemeinschaft auszugrenzen. Damit werde in eklatanter Weise der soziale Wert- und Achtungsanspruch der deutschen Staatsbürger mit Migrationshintergrund und damit deren Menschenwürde verletzt. Dies ziele auf die Verwirklichung des Tatbestandes der Volksverhetzung nach § 130 Abs. 1 Nr. 1, 2 StGB. Ein milderes Mittel als das Verbot der geplanten Kundgebung habe ausscheiden müssen. Die Verbotsgründe beträfen das inhaltliche Anliegen der Versammlung. Deshalb sei nur der Weg des Verbotes geblieben.

Mit weiterer Verfügung vom gleichen Tage hat das Referat Recht und Ordnung als Straßenverkehrsbehörde eine dem Landesverband der NPD erteilte verkehrsrechtliche Ausnahmegenehmigung zum Betrieb von Lautsprecherwerbung im öffentlichen Verkehrsraum eingeschränkt.

Diese Ausnahmegenehmigung war dem Landesverband Rheinland-Pfalz der NPD durch den Landesbetrieb Mobilität als obere Straßenverkehrsbehörde für das gesamte Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz für die Dauer der Schlussphase des Landtagswahlkampfes erteilt worden. Inhalt dieser Genehmigung war der Betrieb von Lautsprecheranlagen zum Ziele der Wahlwerbung im öffentlichen Verkehrsraum. Am 22.03.2011 hatte der stellvertretende Landesvorsitzende der NPD angekündigt, dass seine Partei beabsichtige, ab sofort auch für das Gebiet der Stadt Kaiserslautern von dieser Ausnahmegenehmigung Gebrauch machen zu wollen.

Die Stadt hat mit der heute ergangenen Verfügung von der in der Ausnahmegenehmigung vorgesehenen Möglichkeit Gebrauch gemacht, diese örtlich und zeitlich einzuschränken. Diese Einschränkung betrifft den Bereich des Anreiseverkehrs für das am Samstag stattfindende Länderspiel. Betroffen sind insbesondere das Gebiet um das Stadion sowie den Hauptbahnhof und der "11 Freundekreisel" vor der Löwenburg. Darüber hinaus gilt die Einschränkung der vom Landesbetrieb Mobilität erteilten Ausnahmegenehmigung für alle P+R-Parkplätze, alle P+R-Haltestellen sowie für die P+R-Routen von den P+R-Parkplätzen zu den Ein- bzw. Ausstiegshaltestellen. Zeitlich gilt die Beschränkung ab Samstag, dem 26.03.2011, ab 15:00 Uhr.

Zur Begründung verweist die Behörde darauf, dass die vorgenommenen Einschränkungen der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs dienten. Beim Länderspiel würden rund 48000 Besucher erwartet. Die damit verbundene Verkehrsbelastung werde die verkehrliche Infrastruktur der Stadt Kaiserslautern in den betroffenen öffentlichen Straßen an ihre Grenzen führen. Aus den Abläufen vergangener Länderspiele sei die Erkenntnis zu gewinnen gewesen, dass hier im Gegensatz zu Bundesligaspielen mit zusätzlichen verkehrlichen Belastungen gerechnet werden müsse, da Besucher erwartet würden, denen die Verkehrsabläufe in Kaiserslautern nicht bekannt seien. Aus dem Grunde sei es erforderlich, Störfaktoren bereits im Vorfeld wirksam zu begegnen, und die verkehrliche Leistungsfähigkeit nicht zu beeinträchtigen.




Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 24.03.2011