SR-03: Hochwasserschutz und klimaangepasste Gewässerrenaturierung

Bei Starkregen können Überflutungen sowohl durch ausufernde Gewässer als auch fernab der Gewässer auftreten.  Bei Starkregen steigen Abflüsse und Wasserstände der überwiegend kleineren Gewässer in Kaiserslautern  auch aufgrund der Vielzahl an genehmigten Niederschlagswasserleitungen bzw. Einleitungen aus Entlastungsbauwerken rasch an und Überflutungen in der Peripherie erfolgen schlagartig. Dieser Problematik soll mit dem vorliegenden Maßnahmenpaket entgegen getreten werden.

Mehr zu dem Maßnahmenpaket erfahren Sie im städtischen Klimaanpassungskonzept (KLAK).

Ziel- und Maßnahmenumsetzung

Folgende Maßnahmen-Kurzbeschreibungen verschaffen Ihnen einen Überblick über die begonnenen, teilweise bereits realisierten Maßnahmen  in unserer Stadt.

Werfen Sie gerne einen Blick in den Sachstandsbericht zum Klimaanpassungskonzept um mehr über den Umsetzungsstand der einzelnen Maßnahmen zu erfahren.

Hochwasser-Starkregenvorsorgekonzept Gebiet
© Stadt Kaiserslautern

SR-03.01:
Hochwasser-Starkregenvorsorgekonzept (HWSRVK)

Die Stadtverwaltung erstellt ein örtliches Hochwasser-Starkregenvorsorgekonzept für das Stadtgebiet Kaiserslautern. Die Einteilung erfolgt in Bearbeitungsgebieten – angelehnt an Kernstadt und
Stadtteile – und unter intensiver Beteiligung der Betroffenen.

Aktuelle Informationen zu dem Konzept sowie der Konzepterstellung erhalten Sie hier.

Hydraulische 2-D-Modellierung Lauter – Eselsbach
© Stadtentwässerung KL AöR

SR-03.01-1:
Hydraulische 2D-Modellierung Lauter – Eselsbach

In enger Abstimmung mit dem Landesamt für Umwelt erfolgt eine hydraulische Berechnung der Lauter bis Pegel Untersulzbach – Unterer Eselsbach. Die Ergebnisse dienen folgend als Grundlage für das Hochwasser- und
Starkregenvorsorgekonzept im Bereich Engelshof/Galappmühle und werden in die Hochwasservorhersage des Landes eingebunden.

Die Berechnung erfolgt im Hinblick auf die Abflussbildung in den Außeneinzugsgebieten, das Abflussgeschehen in der Innenstadt sowie die Modellierung des Abflussverhaltens im unteren Eselsbach und der Lauter.

Karte Überschwemmungsgebiet Engelshof
© Stadt Kaiserslautern

SR-03.02:
Vorläufige Sicherung von Überschwemmungsgebieten – Engelshof

Aufgrund des § 76 Abs. 3 WHG wurde ein Gebiet am Engelshof, welches sich vom Einmündungsbereich des Eselsbachs bis zur Flusslaufhöhe der Straße „An der Bordmühle“ erstreckt, bis zur Festsetzung durch Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiet vorläufig gesichert. Die Bekanntmachung der Ausweisung erfolgte im November des Jahres 2021. Über die Ausweisung wurde im Rahmen des Amtsblattes vom 17. Dezember 2021 informiert.

Nach dem Wasserhaushaltsgesetz gelten gemäß § 78 für dieses Gebiet die besonderen Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete. Die Errichtung oder Erweiterung einer baulichen Anlage auf dem Gebiet ist aufgrund des hier geltenden Bauverbotes (§78 Abs. 4 und 5 WHG) untersagt.

Die Arbeitskarte mit der Gebietsdarstellung kann hier eingesehen werden.

SR-03.03-1: Schaffung von naturnahen Retentionsbereiche durch Renaturierung
Renaturierung Lauteraue II

Im Zuge der Aktion "Blau Plus" und durch Förderung des Landes Rheinland-Pfalz erfolgte auf einer Strecke von 1km eine Renaturierung der Lauteraue unter Erweiterung des Retetionsbereichs des Gewässers.

Renaturierung Lauteraue  © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Renaturierung der Lauteraue © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

SR-03.06: Optimierung von Unterhaltung der Fließgewässer – Klärung der Bedarfe

Fließgewässer wurden hinsichtlich ihres Unterhaltungsbedarfs und im Kontext des Hochwasserschutzes sowie einer klimaangepasste Gewässerrenaturierung untersucht. Durch diese Untersuchungen konnten Handlungsbedarfe zur Optimierung der Fließgewässerunterhaltung aufgezeigt und regelmäßig durchzuführende Maßnahmen an den Fließgewässern formuliert werden. Hierzu zählen:

  • die Spülung des Durchlasses sowie auch die Sedimententnahme am Eselsbach (Galappmühler Straße),
  • Rückschneidearbeiten entlang der Fließgewässer (abflussbehindernde Vegetation,
  • regelmäßigen Kontrollen auf Abflusshindernisse einschließlich deren Beseitigung.

Im Rahmen der GU Maßnahme Böschungssicherung "Im Wiesental" erfolgte bereits die Aufweitung des Gewässerbettes des ausgebauten Erlenbachs auf 30 m Länge, die darüber hinaus auch einer Optimierung der Fließgewässerunterhaltung zugutekommt.

SR-03.07: Bau und Optimierung von Einlaufbauwerken

Um bei Sturzregen Verstopfungen zu verhindern, wurde in Krehbach-Erlenbach der Rechen umgestaltet.

Optimierung von Fließwegen durch Einsatz von Rechen zum Hochwasserschutz © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Rechen zum Hochwasserschutz © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

SR-03.08: Technischer Hochwasserschutz an der Lauter - Deich Engelshof

Unwetterereignisse 2018 im Bereich Engelshof, mit der Folge erhebliche Überflutungen.
In der Folge wurde im Rahmen einer Sofortmaßnahme eine provisorische Erhöhung der bestehenden Uferaufwallung zur Lauter über eine Länge von 80 m umgesetzt. Planung und Umsetzung einer technischen Hochwasserschutz-Maßnahme für den gesamten Abschnitt (ca. 385 m).

Die Maßnahme erfolgt im Rahmen der Aktion BlauPlus im Vorfeld des Hochwasser-Starkregenvorsorgekonzepts. Die Wasserrechtliche Genehmigung für die Herstellung eines Hochwasserschutzdammes wurde zu Beginn des Jahres 2022 durch die SGD Süd erteilt.

Informationen zu den nächsen Schritten erhalten sie im Sachstandsbericht zum KLAK.

Technischer Hochwasserschutz Deich-Engelshof © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern