Wohnraumanpassung - Sonstige

Weitere Förderung ist über Stiftungen, Steuererleichterungen und zu guter Letzt über die Träger der Sozialhilfe möglich.

Stiftungen

Zahlreiche Stiftungen fördern je nach Stiftungszweck die selbstständige Lebensführung, das Barrierefreie Bauen, den Umbau oder den Neubau.

 

Grundsätzlich werden benachteiligte Personenkreise mit eingeschränkten wirtschaftlichen Möglichkeiten und Notlagen, aber auch soziale Einrichtungen unterstützt.

 

Gefördert wird hier individuell über Geldspenden durch Zuschüsse oder Beihilfen.

 

Nähere Informationen zu Stiftungen finden Sie unter:

 

 

Träger der Sozialhilfe

Das Sozialamt kommt bei der Beteiligung der Kosten grundsätzlich als letzte Institution in Betracht.

Abhängig vom Einkommen und Vermögen des Antragstellers ist beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ganz oder teilweise ein Zuschuss oder ein zinsgünstiges Darlehen möglich.

 

Gefördert wird die Eingliederungshilfe für behinderte Menschen, Hilfe zur Pflege, Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten, sowie Hilfe in anderen Lebenslagen.

 

 

Stadtverwaltung Kaiserslautern
Referat Soziales
Maxstrasse 19
67657 Kaiserslautern
Telefon: 0631 365-1500

 

Steuererleichterungen

Die Aufwendungen für behinderungsgerechte Umbauten des Wohnhauses können nach einem Urteil des BFH (Urteil vom 22. Oktober 2009 VI R 7/09) als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden.

 

Die Einkommenssteuer eines Steuerpflichtigen wird auf Antrag nach § 33 Abs.1 des Einkommenssteuergesetzes (EStG) in bestimmtem Umfang ermäßigt, wenn er nachweisbar größere finanzielle Aufwendungen hat als andere Steuerzahler mit vergleichbarem Einkommen oder Vermögensverhältnissen.

 

Allerdings sind nicht die gesamten Aufwendungen für den von dem Kranken oder Behinderten genutzten Wohnraum, sondern nur die auf die krankheits- oder behindertengerechte Ausgestaltung des individuellen Wohnumfelds beruhenden Mehrkosten, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG abzugsfähig.

 

Informieren Sie sich bei ihrem zuständigen Finanzamt am besten vor Beginn der Baumaßnahmen.