Wohnungsbauförderung - Bund

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), Anstalt des öffentlichen Rechts, hat ein breit gefächertes Angebot von Programmen zur Finanzierung von Wohnbauprojekten.
Energieeffizientes Wohnen, Bildung von Wohneigentum, die Modernisierung von Wohngebäuden können über Kredite oder im Rahmen von Zuschüssen gefördert werden.

Maßnahmen zur Reduzierung von Barrieren im Wohnungsbestand können unter bestimmten Voraussetzungen gefördert werden.

 

Ziel dieser Förderung mit Bundesmitteln ist die Reduzierung von Barrieren in der Wohnung, im Gebäude und im Wohnumfeld. Hierdurch soll ein möglichst selbst bestimmtes Leben in der eigenen Wohnung und dem sozialen Umfeld möglich gemacht werden.

 

 

Antragsberechtigt

sind neben Eigentümern und Mietern auch Investoren, Wohnungsbaugesellschaften, Kommunen und Anstalten des öffentlichen Rechts. Mieter benötigen jedoch die Zustimmung ihres Vermieters zur Umsetzung von Umbaumaßnahmen.

 

 

Eine Telefonische Beratung ist möglich über das Infocenter der KfW Bankengruppe unter der kostenfreien Telefonnummer 0800 5399002 (Montag bis Freitag von 08:00 - 17:30 Uhr).

Internet: www.kfw.de - Bauen, Wohnen, Energie sparen

 

Auf der Internetseite der KfW-Bank finden Sie weitergehende Informationen und Finanzierungsbeispiele.