Nachteilsaufgleich für Studierende mit Behinderung

Nachteilsausgleiche dienen im wörtlichen Sinne dazu, Nachteile und Mehraufwendungen auszugleichen und Menschen mit Behinderungen gleiche oder ähnliche Möglichkeiten zu geben wie Menschen ohne Behinderung.

Nachteilsausgleiche bei Prüfungen und Studienleistungen

An der Technischen Universität Kaiserslautern und an der Hochschule Kaiserslautern sieht die Studienordnung keine festgelegten Erleichterungen vor.

 

Vorgehensweise an den Fachbereichen ist es, den Einzelfall speziell zu prüfen und dann zu entscheiden, welche Hilfsmittel zur Verfügung gestellt bzw. in wieweit Studieninhalte modifiziert werden.

 

Studienzeitverlängerung

Langzeitstudiengebühren/Studienkonten

Die Einrichtung und Führung von Studienkonten in Rheinland-Pfalz wurde mit Inkrafttreten des dritten Landesgesetzes zur Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften vom 20.12.2011 zum 1. März 2012 abgeschafft. Demnach ist ab dem Sommersemester 2012, unabhängig von der Studiendauer, das Studium bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss, bei konsekutiven Bachelor- und Masterstudiengängen bis zum zweiten berufsqualifizierenden Abschluss, beitragsfrei.

Nähere Informationen darüber erhält man hier: