Gewerbezentralregisterauszug

Inhalt

Allgemeine Informationen

In dem Gewerbezentralregister werden Verstöße gegen gewerberechtliche Bestimmungen erfasst. Dieses wird zentral beim Bundesamt für Justiz in Bonn geführt.

Unter anderem für die Erteilung von gewerberechtlichen Erlaubnissen wird ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister benötigt.

Der Gewerbezentralregisterauszug kann beim Referat Recht und Ordnung – Abteilung Allgemeine Ordnungsangelegenheiten beantragt werden. Dieser Antrag wird von uns direkt an das Bundesamt für Justiz weitergeleitet.

Sofern Sie den Auszug für eine Behörde benötigen, ist die Angabe der vollständigen Anschrift der Behörde erforderlich. Der Behörde wird der Gewerbezentralregisterauszug durch das Bundeszentralregister direkt zugesandt.

Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister können Sie über unseren Online-Antrag  oder über unser Online-Portal beantragen.


Hinweise
Bearbeitungsdauer:
ca. 10 Tage


Notwendige Unterlagen

Personalausweis
bei juristischen Personen Handelsregisterauszug
Angaben zum Empfängern bei Gewerbezentralregisterauszügen zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart 9)


Formulare

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister

Gebühren

Die Gebühr beträgt 13 Euro.


Rechtsgrundlagen

Gewerbeordnung
 


Standort

Referat Recht und Ordnung
Rathaus Nord (Eingang Benzinoring)
Benzinoring 1
67657 Kaiserslautern
  • 0631 365 - 0
  • Öffnungszeiten
  • Mo - Do
    08:00 - 12:30 Uhr
    13:30 - 16:00 Uhr
    Fr
    08:00 - 13:00 Uhr

Ansprechpartner

Frau Fliegel-Fuchs

Frau Ritthaler

Frau Schmuel