Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Der Kinderreisepass ist ein Pass für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kinderreisepass ist grundsätzlich 6 Jahre gültig und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (nur noch bis 31.12.2020!).
ACHTUNG: Werden Kinderreisepässe neu beantragt, dürfen diese ab dem 1. Januar 2021 nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Das Dokument wird im Bürgercenter ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden.
Voraussetzungen
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.
Der Antrag ist durch die Eltern zu stellen.
Das Kind muss bei der Antragstellung zugegen sein.
Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.
Hinweise
Bereits ausgestellte Kinderausweise, die ein Lichtbild enthalten, behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist allerdings seit 01.01.2006 nicht mehr möglich.
Allein das Zielland entscheidet, ob ein Kinderreisepass bzw. Kinderausweis zur Einreise in dieses Land berechtigt oder nicht. Aktuelle Informationen zur Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts erhältlich (Link s. u.)
www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm, ohne
Rand) entsprechend der Fotomustertafel (s. Link unter „Internetadressen“).
Alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original.
Für die Verlängerung des Kinderreisepasses werden die gleichen Unterlagen wie bei der ersten Ausstellung benötigt.
Kinderreisepass | 13,00 EUR |
Verlängerung | 6,00 EUR |
Passgesetz, Passverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes,