Kinderreisepass
Inhalt
Allgemeine Informationen
Der Kinderreisepass ist ein Pass für Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres.
Kinderreisepass ist grundsätzlich 6 Jahre gültig und kann bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres verlängert werden (nur noch bis 31.12.2020!).
ACHTUNG: Werden Kinderreisepässe neu beantragt, dürfen diese ab dem 1. Januar 2021 nur für einen maximalen Gültigkeitszeitraum von zwölf Monaten ausgestellt werden. Soll ein Kinderreisepass verlängert werden, darf ab dem 1. Januar 2021 die Gültigkeit des Verlängerungsaufklebers ebenfalls nur maximal zwölf Monate betragen.
Das Dokument wird im Bürgercenter ausgestellt und kann direkt mitgenommen werden.
Voraussetzungen
Das Kind muss die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und mit Hauptwohnsitz in Kaiserslautern gemeldet sein.
Der Antrag ist durch die Eltern zu stellen.
Das Kind muss bei der Antragstellung zugegen sein.
Der Antrag muss von beiden Elternteilen unterschrieben werden. Bei nicht getrennt lebenden Eltern genügt es jedoch, wenn nur ein Elternteil mit seinem Ausweis erscheint und schriftlich erklärt, dass der andere Elternteil mit der Antragstellung einverstanden ist.
Hinweise
Bereits ausgestellte Kinderausweise, die ein Lichtbild enthalten, behalten ihre Gültigkeit. Eine Verlängerung ist allerdings seit 01.01.2006 nicht mehr möglich.
Allein das Zielland entscheidet, ob ein Kinderreisepass bzw. Kinderausweis zur Einreise in dieses Land berechtigt oder nicht. Aktuelle Informationen zur Einreisebestimmungen der Länder sind bei den jeweiligen Botschaften und über die Website des Auswärtigen Amts erhältlich (Link s. u.)
www.bundesdruckerei.de
www.auswaertiges-amt.de
www.bmi.bund.de
Notwendige Unterlagen
Ein aktuelles biometrisches Lichtbild (Größe 35x45 mm, ohne
Rand) entsprechend der Fotomustertafel (s. Link unter „Internetadressen“).
Alter Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, Geburts- oder Abstammungsurkunde im Original.
Für die Verlängerung des Kinderreisepasses werden die gleichen Unterlagen wie bei der ersten Ausstellung benötigt.
Gebühren
Kinderreisepass | 13,00 EUR |
Verlängerung | 6,00 EUR |
Rechtsgrundlagen
Passgesetz, Passverordnung, Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Passgesetzes,
Standort
67657 Kaiserslautern
- 0631 365 - 2538
- 0631 365 - 2772
- buergercenter@kaiserslautern.de
- Öffnungszeiten
- Mo - Mi
08:00 - 16:00 Uhr
Do
09:00 - 18:00 Uhr
Fr
08:00 - 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie evtl. Hinweise auf der Startseite.
Annahmestopp vor Ablauf der Öffnungszeit möglich. Bei den Öffnungszeiten des Bürgercenters handelt es sich um Bearbeitungszeiten und nicht um Kundenannahmezeiten. Bitte ziehen Sie daher die aktuelle Wartezeit (siehe Startseite www.kaiserslautern.de) vom Öffnungszeitende ab. Dies stellt dann die letztmögliche Kundenannahmezeit dar. Bitte beachten Sie, dass montags ganztägig und donnerstags ab 16:00 Uhr der Besucherandrang am höchsten ist und daher mit langen Wartezeiten zu rechnen ist.