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Super! Nimm einfach Kontakt mit uns auf.Wir freuen uns schon auf dich!

Liebe SchülerInnen und LehrerInnen, Eltern und BesucherInnen!
Wir sind momentan, Stand November 2022 in der glücklichen Lage, dass sich die Corona-Situation soweit normalisiert hat. In der Musikschule können wir uns wieder frei bewegen und müssen keine besonderen Einschränkungen berücksichtigen.
Wir hoffen für Euch und Eure Lieben, dass wir auch weiterhin möglichst frei musizieren können, dass wir Feste feiern und uns mit den Menschen treffen können, die uns am Herzen liegen.
Wir als Schule handeln auch weiterhin nach bestem Wissen und Gewissen, im Sinne der SchülerInnen und im Sinne der Kunst. Das heißt, dass wir auch unabhängig von den geltenden Maßnahmen alles tun, um die Gesundheit unser SchülerInnen, sowie die unserer LehrerInnen und MitarbeiterInnen immer in den Vordergrund zu stellen.
Wir freuen uns auf jeden Tag, den wir gemeinsam und persönlich mit euch verbringen und stehen Euch gerne mit Rat und Tat zur Seite!
Eure Musikschule
Stand 09.06.2022
Was gilt im Frühjahr 2022?
Nach den neuen Beschlüssen ist auch die Übergangsregelung ausgelaufen, was im öffentlichen Leben den Wegfall zahlreicher Regelungen mit sich gebracht hat.
Im Rahmen des Musikschulunterrichts hat sich nichts Wesentliches geändert. Zum Schutz der SchülerInnen und LehrerInnen, BesucherInnen und MitarbeiterInnen bitten wir um die Einhaltung folgender Maßnahmen:
Für einige Gruppen gab es einen Wegfall der Testpflicht. Zum eigenen Schutz und zum Schutz der Mitmenschen appelieren wir an einen bedächtigen Umgang mit dieser Freiheit, z.B.:
Freiwillige Tests bei
Sprecht uns an, wenn es Fragen, Bedenken und / oder Ängste gibt! Wir stehen Euch gerne zur Verfügung.
Stand: 04.04.2022
Liebe SchülerInnen, Eltern und BesucherInnen!
Nach den neuen Beschlüssen gelten für unsere Einrichtung ab Freitag, den 04.03.2022 folgende Corona-Regeln:
-> Minderjährige bis 12 Jahren + 3 Monate zählen als geimpft/genesen und benötigen keine weiteren Nachweise.
-> Kinder und Jugendliche ab 12 Jahren und 3 Monaten sowie alle Erwachsenen: 3G (geimpft, genesen oder getestet).
Ausnahme der Testpflicht für nicht geimpfte/genesene Schülerinnen und Schüler:
auch wenn diese älter als 17 Jahre sind, aber noch zur Schule gehen (auch Berufsschulen), gelten sie als getestet. Somit muss kein zusätzlicher tagesaktueller Testnachweis für die Teilnahme am Musikschulunterricht erbracht werden!
Info für alle, die einen Test benötigen: in Frage kommen ein PCR-Test, ein offizieller Schnelltest oder ein qualifizierter Selbsttest. Einen Selbsttest unter Aufsicht können wir aus organisatorischen Gründen leider nicht ermöglichen.
Es besteht durchgängig die Maskenpflicht, bis ein fester Sitzplatz eingenommen wurde!
Diese o.g. Voraussetzungen zählen für alle Schülerinnen und Schüler, inklusive der Tanzabteilung, sowie für alle Teilnehmenden an Veranstaltungen und ebenso Gäste und BesucherInnen unserer Einrichtung.
Erwachsene SchülerInnen der Musikschule:
Für Erwachsene SchülerInnen, die nicht mehr an einer staatlichen Schule oder in Ausbildung sind, gilt die 3G-Regelung. Es kann am Unterricht in Präsenz teilgenommen werden, wenn entweder
- vollständig geimpft wurde
- ein Genesenenstatus vorliegt
- ein aktueller, negativer Testnachweis vorliegt
Bitte zögert nicht, uns zu kontaktieren, sollte es Fragen, Unklarheiten oder Unsicherheiten und Ängste geben. Unsere Hygienekonzepte haben uns bisher sicher durch die Pandemie getragen und im Rahmen der geltenden Bestimmungen freudvolles Musizieren ermöglicht.
Stand 25.03.2022