Jazzbühne meets John Scofield

Jazzkonzert mit Jürgen Kerber am Freitag, 12. November, um 20:00 Uhr in der Fruchthalle

John Scofield zählt zu den bedeutendsten und einflussreichsten Jazzgitarristen seit Wes Montgomery. Wie kaum ein anderer hat er mehrere Musikergenerationen geprägt und neben Chet Baker und Miles Davis mit wohl allen bedeutenden Jazzlegenden seiner Zeit gespielt. Seit seiner Entdeckung 1974 mit Gerry Mulligan und Chet Baker in der legendären Carnegie Hall spielte er mit den herausragendsten Musikern auf über 100 Alben. Dazu kommen seit 1977 noch 45 eigene Alben – das letzte 2020 mit Bill Stewart und seinem ehemaligen Berklee-Mentor Steve Swallow. Scofield hat einen ganz eigenen leicht angezerrten Sound kreiert und mit jeder Liebe zu einer neuen Gitarre beeinflusst er mit neuen Stil-Einflüssen den Jazz, Funk und Rock. Als Tribut an sein noch immer währendes Lebenswerk und zu seinem 70sten Geburtstag betritt ein Gitarrist die Bretter der Jazzbühne, der sich wie kaum ein anderer seinem Idol Scofield verschrieben hat. Wenn Jürgen Kerber die sechs Saiten zupft, glaubt man Scofield leibhaftig gegenüber zu stehen. Und das war schon so zu Kerbers Jugendzeit. Das Lautrer Trio der „Jazzbühne“ nimmt gemeinsam mit Jürgen Kerber das Publikum mit auf eine tonale Entführung mit einer Zeitreise durch 47 Jahre John Scofield.

Karten von 16,00 Euro bis 11,00 Euro gibt es im Vorverkauf in der Tourist-Information, Fruchthallstraße 14, Tel. 0631 365-2316; im Pop Shop Kaiserslautern, Tel. 0631 64725; Thalia Ticketservice, Tel. 0631 36219-814 und bei allen weiteren VVK-Stellen (Ticket-Hotline: 01806-57 00 00), im Internet unter www.eventim.de und von zu Hause aus mit ‚ticketdirect‘ über www.eventim.de. Auch telefonische Bestellungen sind möglich.

In der gesamten Fruchthalle gilt nach der neuesten Corona-Verordnung bei Veranstaltungen des Referates Kultur die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz. Das Abstandsgebot entfällt. Die nicht immunisierten Besucherinnen und Besucher werden gezählt. Unterschreitet deren Anzahl den durch die 26. Coronabekämpfungsverordnung festgelegten Maximalwert, darf auch die Maskenpflicht in der gesamten Fruchthalle entfallen. Der Wegfall der Maskenpflicht in der Fruchthalle und am Sitzplatz wird durch die Ansage vor Beginn der Veranstaltung kommuniziert. Ohne Kommunikation bleibt die Maskenpflicht bestehen und es entfällt nur das Abstandsgebot.