Sinfoniekonzert für guten Zweck

Am 24. Oktober 2021, 11:00 Uhr, in der Fruchthalle




Violinistin Lara Weber (c) Theresa Pewal

Das Rotary-Orchester Deutschland spielt unter der Leitung von Friedrike Kienle am Sonntag, 24. Oktober 2021 um 11:00 Uhr ein Sinfoniekonzert in der Fruchthalle. Auf dem Programm stehen die Coriolan-Ouvertüre von Beethoven, Haydns berühmte "Londoner Sinfonie" sowie das beliebte Violinkonzert e-moll von Mendelssohn mit der Solistin Lara Weber.

Die Liebe zur Musik verbindet die rund 80 Mitglieder des Rotary-Orchesters Deutschland. Dreimal im Jahr treffen sich die versierten Amateur-Musiker, die auch in ihren Heimatorten regelmäßig in verschiedenen Orchestern und Kammermusikgruppen spielen, um unter der professionellen Leitung von Chefdirigent Rasmus Baumann ein vollständiges Konzertprogramm zu erarbeiten.

Auf Initiative des RC Dresden – Goldener Reiter wurde das Orchester 1996 in Dresden gegründet. Die Kosten für Reise und Aufenthalt vor Ort tragen die Musiker stets selbst, so dass der Erlös der Konzerte den regionalen, zumeist sozialen Projekten uneingeschränkt zu Gute kommt. Durch das hohe Engagement des Rotary-Orchesters Deutschland war es möglich, in über einhundert Konzerten eine Summe von mehr als einer Million Euro einzuspielen.

Der Erlös des Konzertes kommt der kulturellen Bildung von Kindern und Jugendlichen in Kaiserslautern zugute. Die Lautrer Firma Schuster & Sohn sponsort den guten Zweck noch zusätzlich zu den Eintrittseinnahmen mit 5.000 Euro.

Karten von 29,00 Euro bis 10,50 Euro gibt es im Vorverkauf in der Tourist-Information, Fruchthallstraße 14, Tel. 0631 365-2316; im Pop Shop Kaiserslautern, Tel. 0631 64725; Thalia Ticketservice, Tel. 0631 36219-814 und bei allen weiteren VVK-Stellen (Ticket-Hotline: 01806-57 00 00), im Internet unter www.eventim.de und von zu Hause aus mit ‚ticketdirect‘ über www.eventim.de. Auch telefonische Bestellungen sind möglich.

In der gesamten Fruchthalle gilt nach der neuesten Corona-Verordnung bei Veranstaltungen des Referates Kultur die Maskenpflicht, auch am Sitzplatz. Das Abstandsgebot entfällt. Die nicht immunisierten Besucherinnen und Besucher werden gezählt. Unterschreitet deren Anzahl den durch die 26. Coronabekämpfungsverordnung festgelegten Maximalwert, darf auch die Maskenpflicht in der gesamten Fruchthalle entfallen. Der Wegfall der Maskenpflicht in der Fruchthalle und am Sitzplatz wird durch die Ansage vor Beginn der Veranstaltung kommuniziert. Ohne Kommunikation bleibt die Maskenpflicht bestehen und es entfällt nur das Abstandsgebot.