Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Kaiserslautern, 17.02.2023
Die Erhebung des Zensus 2022 ist durchgeführt und vollbracht.
In der Erhebungsstichprobe wurden ca. 1.600 Haushalte und 52 Wohnheime mit mehr als 8.700 Personen von ca. 90 ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten erhoben und befragt. Die erhobenen Daten wurden an das Statistische Landesamt in Bad Ems weitergegeben und werden nun vom Bundesamt für Statistik ausgewertet. Erste Ergebnisse werden gegen Ende des Jahres erwartet.
Unser Dank gilt all den Mitarbeiter*innen und Praktikanten*innen der Erhebungsstelle und allen ehrenamtlichen Erhebungsbeauftragten für ihr Engagement, ihren Arbeitseinsatz und ihre Unterstützung, die maßgeblich zur erfolgreichen Durchführung der Erhebung des Zensus 2022 beigetragen haben.
340 Personen werden als Stichprobe erneut angeschrieben
Kaiserslautern, 29.08.2022
Seit rund drei Monaten laufen die Befragungen für den Zensus 2022. Die persönlichen Befragungen der Haushalte und an Wohnheimen sind größtenteils abgeschlossen. Ein kleiner Teil der bereits Befragten wird erneut für ein kurzes persönliches Interview kontaktiert. Landesweit betrifft dies etwa 15.600 zufällig ausgewählte Personen, in Kaiserslautern 340 Personen an 56 Anschriften.
Die Wiederholungsbefragung dauert nur etwa fünf Minuten und ist EU-weit vorgeschrieben. Sie dient der nachträglichen Qualitätsbewertung der Ergebnisse beim Zensus 2022 im Hinblick auf die ermittelten Bevölkerungszahlen. Die Angaben aus der Wiederholungsbefragung werden mit den vorher gemachten Angaben abgeglichen. Auf diese Weise wird geprüft, ob alle Personen an den zufällig ausgewählten Anschriften erfasst wurden.
Die Interviewerinnen und Interviewer erfragen Namen und Vornamen, Geschlecht, Geburtsdatum und ob neben der Hauptwohnung eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt wird. Wie bei der ersten Befragung besteht auch bei der Wiederholungsbefragung eine gesetzliche Auskunftspflicht. Die Auskunftspflicht ist nicht durch die bereits erfolgte Auskunft in der ersten Befragung erfüllt. Die Wiederholungsbefragung läuft etwa bis Anfang November, der genaue Termin wird wieder schriftlich angekündigt. Sie wird von anderen Interviewerinnen und Interviewern als bei der Erstbefragung durchgeführt. Zum persönlichen Termin weisen sich die Interviewerinnen und Interviewer wie bereits bei der Erstbefragung mit einem Ausweis für Erhebungsbeauftragte in Kombination mit einem amtlichen Lichtbildausweis aus, zum Beispiel einem Personalausweis oder einem Reisepass. Die kurze Befragung kann ebenfalls an oder vor der Tür erledigt werden.
Ab dem 15.Mai beginnen die Personenbefragungen des Zensus 2022 an zufällig ausgewählten Anschriften und in allen Wohnheimen und Gemeinschaftsunterkünften. Mit dieser als Zensus 2022 bezeichneten Erhebung wird in Deutschland zum Stichtag 15. Mai 2022 festgestellt, wie viele Menschen in unserem Land leben, was sie arbeiten und wie sie wohnen. Bereits ab dem 7. Mai können Sie Terminankündigungskarten in Ihrem Briefkasten finden. Der Bundesgesetztgeber hat eine Auskunftspflicht für alle Befragten angeordnet (§§ 23, 25 ZensG 2022).
Wichtig: Unsere Erhebungsbeauftragten kündigen sich stets vorher mit einem Ankündigungsschreiben an und stehen niemals unangemeldet vor Ihrer Haustür. Darin enthalten sind: das Ankündigungsschreiben mit einem Terminvorschlag, Name des/der Erhebungsbeauftragten, sowie einer Telefonnummer für Rückfragen an den/die Erhebungsbeauftragte/n, zusätzlich sind ein Informationsflyer und eine rechtliche Unterrichtung enthalten. Diese lesen Sie sich bitte sorgfältig bis zum Interview Termin sorgfältig durch. Am Tag des Interviews klingelt der/die Erhebungsbeauftragte zum Termin an Ihrer Haustür und weist sich durch einen Erhebungsbeauftragtenausweis, sowie Personalausweis aus. Das Interview findet grundsätzlich an Ihrer Haustür statt. Sie müssen niemanden in Ihre Wohnung oder in Ihr Haus lassen. Anschließend werden die ersten Fragen zu Ihrer Person gestellt (z.B. Vorname, Nachname, Geburtsdatum und Geschlecht). Den zweiten Teil der Befragung können sie ganz bequem über das Internet ausfüllen. Dazu erhalten Sie am Ende von dem/der Erhebungsbeauftragten ein gesondertes Schreiben.
Die Erhebungsbeauftragten werden Sie niemals nach der Bankverbindung oder Ihrem Einkommen fragen oder eine Unterschrift von Ihnen verlangen. Sollte der/die „Erhebungsbeauftragte“ solche Dinge verlangen, brechen Sie das Interview bitte ab und kontaktieren Sie uns bitte umgehend.
Wie in allen amtlichen Erhebungen sind Ihre Daten sicher und genießen höchste Diskretion. Außerdem herrscht für alle Angaben, die Sie im Rahmen des Zensus 2022 machen, ein Rückspielverbot. Das bedeutet, dass Ihre Angaben vor Einblicken Dritter geschützt sind und vor allem keine Daten an die Finanzbehörden, anderen Verwaltungsbereichen der Stadtverwaltung Kaiserslautern etc. weitergegeben werden dürfen.
Bereits in diesem Jahr ab September, nimmt derzeit das Statistische Landesamt Rheinland-Pfalz im Rahmen der Vorbefragung zur Gebäude- und Wohnungszählung (GWZ) für den Zensus 2022 Kontakt mit einem Teil der Eigentümer*innen von Gebäuden mit Wohnraum in Rheinland Pfalz auf.
Diese Vorbefragung dient der Überprüfung der vorliegenden Daten zu Gebäuden und Eigentumsverhältnissen hinsichtlich Qualität und Aktualität. So wird sichergestellt, dass die Angaben zu den auskunftspflichtigen Personen sowie zu den Gebäuden und Wohnungen zur Befragung im Jahr 2022 korrekt.
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