Stellenausschreibung

Bei der kreisfreien Stadt Kaiserslautern (ca. 100 000 Einwohner) ist die Stelle der/des

Oberbürgermeisterin / Oberbürgermeisters

zum 1. September 2023 wegen Ablaufs der Amtszeit des derzeitigen Amtsinhabers zu besetzen.

Die Oberbürgermeisterin / der Oberbürgermeister wird am Sonntag, dem 12. Februar 2023, unmittelbar von den wahlberechtigten Bürge­rinnen und Bürgern der Stadt Kaiserslautern für eine Amtszeit von acht Jahren gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin / kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 26. Februar 2023, eine Stichwahl unter den beiden Bewerberinnen / Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen erhalten haben.

Wählbar zur Oberbürgermeisterin / zum Oberbürgermeister ist, wer

  • Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedstaates der Euro­päischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
  • am Tag der Wahl (12. Feb. 2023) das 23. Lebensjahr vollendet hat,
  • nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Abs. 2 des Kommu­nalwahlgesetzes ausgeschlossen ist sowie
  • die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.

Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl (12. Feb. 2023) das 65. Lebensjahr vollendet hat.

Die / der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich nach der Kommunal-Besoldungs-verordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt den Besoldungs­gruppen B 7 / B 8 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die Besoldungsgruppe B 7 eingestuft. Eine Höherstufung ist frühestens nach Ablauf der ersten zwei Jahre der Amtszeit zuläs­sig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.

Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergrup­pe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahl­ordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschlä­ge spätestens am 26. Dezember 2022, 18.00 Uhr, beim Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Kaiserslautern einzu­reichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern öffentlich bekannt macht.

Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politische Parteien und/oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen einer Bewerbung keinen Einfluss.

Bewerbungen werden erbeten bis zum 01. Juni 2022 (keine Aus­schlussfrist) an:

Stadtverwaltung Kaiserslautern
Kennwort: Oberbürgermeisterwahl
z. Hd. des Wahlleiters
67653 Kaiserslautern