Briefwahl online beantragen

Wie beantrage ich Briefwahl?

Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen:

  • Ab dem 16. Januar 2023 kann die Briefwahl  unter folgendem Link elektronisch beantragt werden:
    Briefwahl online beantragen
  • Über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code gelangen Sie direkt zu Ihrem Online-Antrag.
  • Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax an die Wahldienststelle geschickt werden.
  • Ebenfalls möglich ist ab dem 02. Januar 2023 die Beantragung per E-Mail an wahlen@kaiserslautern.de. Dabei geben Sie bitte ihren Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift an. 
  • Ab dem 18. Januar 2023 kann an einem Wahlbüroschalter im Bürgercenter die Briefwahl auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für den Publikumsverkehr entsprechen den Öffnungszeiten des Bürgercenters:

    Montag - Mittwoch
    08:00 Uhr bis 16:00 Uhr

    Donnerstag                
    09:00 Uhr bis 18:00 Uhr

    Freitag                       
    08:00 Uhr bis 12:00 Uhr
     
  • Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig! Ebenfalls müssen die Briefwahlunterlagen separat beantragt werden. Antragstellungen für mehrere Personen gleichzeitig, auch nicht für Mitglieder des eigenen Hausstandes, sind nicht möglich.
  • Sollte es zu einer Stichwahl kommen, können ab Donnerstag, den 16. Februar 2023 nach der Sitzung des Wahlausschusses (spätestens ab 12:00 Uhr) die Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Kann ich die Briefwahl auch für andere Personen beantragen?

Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters ausgestellt worden sein.

Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen online nur für sich selbst beantragen können.

Wenn ich die Briefwahlunterlagen abhole, kann ich dann auch direkt meine Stimme abgeben?

Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.

Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?

Die Möglichkeit, sich die Briefwahlunterlagen per Post zusenden zu lassen, endet am Dienstag, 21. Februar, um 12 Uhr. Bis Freitag, 24. Februar, 18 Uhr, können im Bürgercenter Briefwahlunterlagen beantragt werden.

Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag (bei einer Stichwahl am Stichwahltag) 15:00 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden.

Wenn Ihnen die Unterlagen nachweislich nicht zugegangen sind, können diese bis Samstag vor der Wahl (bis Samstag vor der Stichwahl) im Briefwahlbüro erneut ausgestellt werden. Der ursprüngliche Wahlschein wird dann für ungültig erklärt.

Das Briefwahlbüro hat am Samstag, den 11.02.2023 (bei einer Stichwahl am Samstag, den 25.02.2023) von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr geöffnet.

Bis wann muss die ausgefüllte Briefwahl im Wahlbüro sein?

Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten roten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung eingeht. 
Der Wahlbrief muss am Tage der Wahl bis spätestens 18 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.
 

Bei weiteren Fragen rund um das Thema Wahl der/des Oberbürgermeisterin/Oberbürgermeisters steht Ihnen das Team der Wahldienststelle gerne zur Verfügung!