Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
(siehe dazu auch Richtlinien für die Genehmigung von Sondernutzungen in der Innenstadt, II. Beschilderungen, lfd. Nr. 10)
(Beschlüsse des Stadtrates vom 26.10.1998, 29.03.2004 und 14.12.2015)
Für Parteien und Wählergruppen wird für die Beschilderungen im Stadtgebiet nachstehende Sonderregelung getroffen:
Die vorstehenden Regelungen gelten nicht während der letzten 6 Wochen vor einer Wahl. Die Plakatierung vor Wahlen wird in den nachstehenden Regelungen festgelegt.
Wahlwerbung und die Ankündigung von Veranstaltungen während des Wahlkampfes sind grundsätzlich die letzten 6 Wochen vor der Wahl überall und unbeschränkt erlaubt unter Beachtung folgender Vorgaben:
Die max. zulässige Größe der Wahlplakate wird auf DIN A1 (59,4 x 84,1 cm) und die Anzahl je Partei und Wählergruppe für jede stattfindende Wahl (z.B. Kommunal-, Bezirkstags- und Europawahl) auf je 1000 Stück festgelegt.
Für Ortsvorsteher- und Ortsbeiratswahlen dürfen von jeder politischen Gruppierung maximal 100 Plakate je Ortsbezirk aufgehängt werden.
Bei der Anbringung der Wahlplakate ist folgendes zu beachten:
Stand: Juli 2016