Briefwahl für die Bundestagswahl am 26. September 2021
Wie beantrage ich Briefwahl?
Es gibt mehrere Möglichkeiten Briefwahl zu beantragen:
- Unter folgendem Link kann die Briefwahl elektronisch beantragt werden:
- Auf der Rückseite Ihrer Wahlbenachrichtigung ist ein Briefwahlantrag aufgedruckt. Der ausgefüllte Antrag kann per Post oder Fax an die Wahldienststelle geschickt werden.
- Über den auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code
- Ebenfalls möglich ist ab sofort die Beantragung per E-mail an wahlen@kaiserslautern.de. Dabei geben Sie bitte ihren Familienname, Vorname, Geburtsdatum und vollständige Wohnanschrift an.
- Ab dem 25. August 2021 kann im Foyer des Rathauses die Briefwahl auch persönlich beantragt und abgeholt werden. Zudem besteht die Möglichkeit die Stimme direkt vor Ort abzugeben. Öffnungszeiten des Briefwahlbüros für den Publikumsverkehr:
Montag - Donnerstag 8:00 Uhr - 16:00 Uhr
Freitag 8:00 Uhr - 12:00 Uhr
- Eine telefonische Antragsstellung ist nicht zulässig ! Ebenfalls müssen die Briefwahlunterlagen separat beantragt werden. Antragstellungen für mehrere Personen gleichzeitig, auch nicht für Mitglieder des eigenen Hausstandes, sind nicht möglich.
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Bitte berücksichtigen Sie dabei aber, dass das Rathaus wegen der Corona-Pandemie für den allgemeinen Besucherverkehr eingeschränkt ist und es dadurch zu zeitlichen Verzögerungen und längeren Wartezeiten kommen kann.
Wir bitten deshalb möglichst von einer persönlichen Vorsprache abzusehen und die vielfältigen Möglichkeiten auf anderem Wege für die Beantragung Ihrer Briefwahlunterlagen zu nutzen.
Kann ich die Briefwahl auch für andere Personen beantragen?
Generell dürfen die Briefwahlunterlagen auch an einen anderen als die wahlberechtigte Person persönlich ausgehändigt werden. Wer den Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Es genügt keine Generalvollmacht. Die Vollmacht muss explizit für die Beantragung der Briefwahl für die Bundestagswahl 2021 ausgestellt worden sein.
Beachten Sie bitte, dass Sie die Unterlagen online nur für sich selbst beantragen können.
Wenn ich die Briefwahlunterlagen abhole, kann ich dann auch direkt meine Stimme abgeben?
Ja, das ist möglich. In diesem Fall erspart man sich den Versand oder die nachträgliche Abgabe.
Bis wann kann ich Briefwahl beantragen?
Im Wählerverzeichnis eingetragene Stimmberechtigte können bis zum 24. September 2021 um 18:00 Uhr einen Wahlschein beantragen.
Sollten Ihnen beantragte Briefwahlunterlagen nicht zugegangen sein, können bis am Tag vor der Wahl 12:00 Uhr neue Unterlagen beantragt werden.
Wenn ein Wahlberechtigter erkrankt, dürfen Wahlscheine auch bis zum Wahltag, 15:00 Uhr, beantragt werden. Die plötzliche Erkrankung muss allerdings nachgewiesen werden.
Bis wann muss die ausgefüllte Briefwahl im Wahlbüro sein?
Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen können Sie - unfrankiert - in dem adressierten hellroten Wahlbrief an die Stadtverwaltung schicken oder unmittelbar in den Briefkasten am Rathaus einwerfen. Versenden Sie den Wahlbrief so rechtzeitig, dass er spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stadtverwaltung eingeht.
Der Wahlbrief muss am Tage der Wahl bis spätestens 18:00 Uhr in den Briefkasten des Rathauses eingeworfen werden, andernfalls wird der Stimmzettel nicht berücksichtigt.
Bis wann kann ich Briefwahlunterlagen online beantragen?
Die Möglichkeit, Briefwahlunterlagen online zu beantragen, endet am 21. September 2021.
Bei weiteren Fragen rund um das Thema Bundestagswahl steht Ihnen das Team der Wahldienststelle gerne zur Verfügung!