Kaiserslautern auf Facebook
Auf der offiziellen Facebook-Seite der Stadt Kaiserslautern postet die Pressestelle relevante Verwaltungsthemen aber auch andere Informationen rund um Kaiserslautern und das Leben in der Stadt.
Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26.05.2025 die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Durchführung der Öffentlichkeitsbeteiligung (Planauslegung) nach § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Neufassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) beschlossen:
Bebauungsplanentwurf „Gewerbegebiet Nord-Ost, Erweiterung 2, Teil A,
Teiländerung 1 und Erweiterung“
Planziel: Nördliche Erweiterung der Gewerbegebietsflächen
Begrenzung des Plangebiets:
Der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung und dem Umweltbericht kann in der Zeit vom
16. Juni 2025 bis zum 18. Juli 2025
im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über den folgenden QR-Code eingesehen werden.
Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss öffentlich aus.
Weitere Informationen zu relevanten Umweltbelangen sind aus dem rechtskräftigen Bebauungsplan „Gewerbegebiet Nord-Ost, Erweiterung 2, Teil A“ zu entnehmen. (siehe https://www.kaiserslautern.de/sozial_leben_wohnen/planen_bauen_wohnen/bebauungsplan/rechtskraeftige_bebauungsplaene/innenstadt/061079/index.html.de)
Die Unterlagen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:
1. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Boden
- Informationen zur Neuversiegelung und zu vorhandenen Bodenbelastungen
2. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Wasser
- Informationen zum Verlust von Versickerungsflächen, Erhöhung von Abwassermengen
3. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Klima
- Informationen zur Veränderung der geländeklimatischen Verhältnisse
4. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Tiere, Pflanzen, Biotope
- Informationen zu den Auswirkungen der Planungen auf die Lebensräume von Tieren und
Pflanzen im Plangebiet
5. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf das Landschaftsbild
- Informationen über die Beeinträchtigung des Landschaftsbilds als Folge der Bebauung
6. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen Kultur- und Sachgüter
- Informationen über die Beeinträchtigung von archäologischen Funden, Denkmälern
7. mit folgenden wesentlichen Auswirkungen auf den Menschen
- Informationen zur Lärmsituation
Es wird nach § 3 Abs. 2 BauGB darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen zum Bebauungsplanentwurf während der Auslegungsfrist schriftlich an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden können. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren
Kaiserslautern, den 28.05.2025
Stadtverwaltung
gez. Beate Kimmel
Oberbürgermeisterin