Bekanntmachung zum FNP2025, Teiländerung 10 und zum Bebauungsplanentwurf 'Freiflächen-Photovoltaikanlage Bergfeld'

Bekanntmachung der Stadt Kaiserslautern

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 23.06.2025 sowohl die Teiländerung des Flächennutzungsplans als auch die Aufstellung des nachfolgenden Bebauungsplans nach § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und jeweils die Durchführung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. 2017, Teil I, Nr. 72, S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394) für nachfolgenden Entwurf zur Teiländerung des Flächennutzungsplans bzw. Bebauungsplanentwurf beschlossen:

Stadtteil Hohenecken

A: Flächennutzungsplan 2025, Teiländerung 10, Bereich „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bergfeld“ (Entwurf)

Planziel:Darstellung einer geplanten Sondergebietsfläche mit der Zweckbestimmung „Freiflächen-Photovoltaikanlage“

B: Bebauungsplanentwurf „Freiflächen-Photovoltaikanlage Bergfeld“ (Espensteig)

Planziel:Ausweisung eines Sondergebiets „Freiflächen-Photovoltaikanlage“

Begrenzung des Plangebiets zu A und B:

 © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Der Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 10, mit der Begründung sowie der Bebauungsplanentwurf mit den Textlichen Festsetzungen und der Begründung können in der Zeit vom

07. Juli 2025 bis einschließlich 08. August 2025

im Internet unter www.kaiserslautern.de/biv oder über die beiden folgenden QR-Codes eingesehen werden.

Ergänzend liegen die Unterlagen während der Dienststunden der Stadtverwaltung Kaiserslautern (montags - donnerstags von 8:00 – 12:30 Uhr und 13:30 – 16:00 Uhr, freitags von 8:00 – 13:00 Uhr) im Rathaus, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern, beim Referat Stadtentwicklung im 13. Obergeschoss, Zimmer 1322 bzw. 1323 öffentlich aus.

Es wird nach § 3 Abs. 1 BauGB darauf hingewiesen, dass im oben genannten Zeitraum die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung der Planung besteht.

Stellungnahmen zum Entwurf des Flächennutzungsplans 2025, Teiländerung 10, und zum Bebauungsplanentwurf können während der Auslegungsfrist elektronisch an die E-Mail-Adresse: stadtplanung@kaiserslautern.de abgegeben werden. Es besteht zudem die Möglichkeit, Stellungnahmen zur zuvor genannten Planung schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abzugeben. Darüber hinaus können Stellungnahmen auch per Post (Stadtverwaltung Kaiserslautern, Referat Stadtentwicklung, Willy-Brandt-Platz 1, 67653 Kaiserslautern) eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan und den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Darüber hinaus informieren wir Sie hiermit über die Verarbeitung Ihrer Daten, die Sie mit Ihrer Stellungnahme während der Öffentlichkeitsbeteiligung abgeben. Mit der Abgabe Ihrer Stellungnahme stimmen Sie der Verarbeitung Ihrer Daten zu. Wir verarbeiten Ihre Daten nach § 3 Baugesetzbuch (BauGB) und Artikel 6 Absatz 1 Satz 1 Nr. e) Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zur Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt und im Rahmen der gemeindlichen Planungshoheit, die der Stadt Kaiserslautern übertragen wurde. Wir benötigen Ihre personenbezogenen Daten, um unsere Aufgaben erfüllen zu können. Sofern wir die für unsere Aufgabenerfüllung erforderlichen Daten nicht erhalten, besteht die Möglichkeit, dass wir Ihr Anliegen nicht bearbeiten können. Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite der Stadt Kaiserslautern nachlesen unter www.kaiserslautern.de/datenschutz-bauleitplanverfahren

Kaiserslautern, den 26.06.2025

Stadtverwaltung

gez. Beate Kimmel

Oberbürgermeisterin