Pressemitteilung vom 25.06.2024

Cannabiskonsum während des Altstadtfests

Stadtverwaltung bittet um Verzicht auf dem Festgelände

Die Stadtverwaltung bittet im Sinne eines positiven Miteinanders und aus Rücksicht und Respekt gegenüber den anderen Festbesucherinnen und Festbesuchern, auf dem Gelände des Altstadtfests komplett auf den Konsum von Cannabis zu verzichten. Bei Volksfesten, die auch von Familien mit Kindern besucht werden und auf denen sich somit Personen unter 18 Jahren in unmittelbarer Nähe befinden, ergibt sich schon aufgrund des Charakters der Veranstaltung de facto ein Konsumverbot von Cannabis. Im Bereich des Altstadtfests, beziehungsweise angrenzend an das Festgelände, befinden sich zudem auch einige Kinder- und Jugendeinrichtungen sowie eine Schule. Im Sichtbereich dieser Einrichtungen ist der Konsum von Cannabis grundsätzlich verboten.

Zusätzlich ist ein großer Teil des Festgeländes auch Fußgängerzone, in der vor 20.00 Uhr ohnehin kein Cannabis konsumiert werden darf. Die Gaststätten und Standbetreiber des Altstadtfests werden hinsichtlich des Konsums von Cannabis von ihrem Hausrecht Gebrauch machen.

Etwaige Verstöße gegen das Konsumcannabisgesetz (KCanG) werden durch den Kommunalen Vollzugsdienst ausnahmslos geahndet.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 25.06.2024