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Unbedenklichkeitsbescheinigung kann online beantragt werden
Eine weitere Dienstleistung der Stadtverwaltung steht ab sofort online zur Verfügung. Wer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung benötigt, kann diese nun mit einem praktischen Onlineformular beantragen und spart damit auch fünf Euro Bearbeitungsgebühr gegenüber der analogen Beantragung.
Die Unbedenklichkeitsbescheinigung wird für die Ausübung bestimmter gewerblicher Tätigkeiten benötigt. Die Gewerbeordnung und spezialgesetzliche Regelungen enthalten Zulassungsbeschränkungen für sogenannte erlaubnispflichtige Gewerbe, wie zum Beispiel die Erteilung einer Gaststättenerlaubnis oder die Erlaubnis für das Ausüben einer Maklertätigkeit. Im Rahmen der damit verbundenen persönlichen Erlaubniserteilung wird mit der Unbedenklichkeitsbescheinigung geprüft, ob keine Rückstände aus Steuern oder sonstigen Forderungen bestehen, die in Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit zu sehen sind.
Weiterführende Informationen sowie der Link zum Onlineformular sind im Serviceportal der städtischen Homepage zu finden, unter https://www.kaiserslautern.de/serviceportal/dl/073633/index.html.de.
Wer einen Vorort-Termin bevorzugt, wird zwingend um eine vorherige Terminvereinbarung unter 0631 / 365–4529 oder unbedenklichkeitsbescheinigung@kaiserslautern.de gebeten. Die Unbedenklichkeitsbescheinigung über das Online-Formular kostet 15,00 Euro. Im Falle der Antragstellung vor Ort kostet die Unbedenklichkeitsbescheinigung 20,00 Euro.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 31.05.2024
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