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Pressemitteilung vom 09.08.2023

Ordnungsbehörde und Zoll kontrollieren Taxis

Über 50 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet

Taxis sind auch in Kaiserslautern ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Nahverkehrs und aus diesem nicht wegzudenken. In den letzten Wochen hat der Kommunale Vollzugsdienst, teilweise zusammen mit dem Zoll, insgesamt 72 Taxis kontrolliert. Gegen 51 Taxifahrende bzw. Taxiunternehmen wurden Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.

Die Kontrollen fanden unter anderem am Messeplatz, Stiftsplatz, Willy-Brandt-Platz sowie am Guimarães-Platz vor dem Hauptbahnhof statt, aber auch in Bereichen, in denen es keine ausgewiesenen Taxistandplätze gibt.

Insbesondere das Bereithalten von Taxis in nicht dafür ausgewiesenen Bereich musste auffällig oft beanstandet werden. Daneben gab es Feststellungen zu fehlenden Personenbeförderungsscheinen, Ordnungsnummern, Sozialversicherungsnachweisen oder Taxizulassungen für das Stadtgebiet sowie für falsch angebrachte Werbung.

Für Ordnungswidrigkeiten, die sich aus der Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr, dem Personenbeförderungsgesetz oder der Droschkenordnung ergeben, können Bußgelder bis zu 10.000 Euro verhängt werden. Bei Erstverstößen werden gegenüber den Taxifahrerinnen, -fahrern oder -unternehmen in der Regel jedoch eher dreistellige Bußgeldbeträge festgelegt. Sollten die Fahrerinnen oder Fahrer bzw. Unternehmen schon einmal auffällig geworden sein, erhöht sich der Betrag.

Darüber hinaus wurden erneut wieder Verstöße hinsichtlich des Bundesnichtraucherschutzgesetzes festgestellt. Nach diesem dürfen weder die Fahrerinnen und Fahrer noch der Fahrgast in Fahrzeugen des öffentlichen Nahverkehrs rauchen.

Der Zoll hat in eigener Zuständigkeit die Taxifahrerinnen und Taxifahrer bzw. Firmen überprüft. Er konnte ebenfalls einige Beanstandungen wie z. B. Verstöße gegen die Sozialversicherungspflicht verzeichnen. Die festgestellten Ordnungswidrigkeiten werden durch das Zollamt Kaiserslautern weiter bearbeitet. Etwaige Straftaten werden an die Staatsanwaltschaft übermittelt.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 09.08.2023