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Ligazugehörigkeit des FCK in der kommenden Saison steht nun auch rechnerisch fest
Die Stadt hat bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD) in der vergangenen Woche einen erneuten Antrag auf Einräumung eines Sonderzuschussbudgets gestellt. Das hat Oberbürgermeister Klaus Weichel in der Sitzung des Stadtrats vom 15. Mai mitgeteilt. Es geht dabei um die Zahlungen der Stadt, um den notwendigen Finanzbedarf der Fritz-Walter-Stadiongesellschaft abzudecken, der durch die nicht ausreichenden Pachtzahlungen des 1. FCK entsteht, wenn dieser nicht in der Bundesliga spielt. Mit dem Sonderzuschussbudget können diese Zahlungen außerhalb des sogenannten Deckels der freiwilligen Leistungen abgewickelt werden.
Der neuerliche Antrag war nötig, da die ADD den ersten dahingehenden Antrag der Stadt Mitte März abgelehnt hatte. Begründet hatte die ADD die Verweigerung des Sonderzuschussbudgets damit, dass es nicht ausgeschlossen sei, dass der FCK in der nächsten Spielzeit wieder in der Bundesliga spiele und somit die volle Pacht zahlen könnte. Wie die Stadt im neuen Antrag nun darlegte, sind sowohl ein Aufstieg als auch ein Abstieg des FCK inzwischen aber rechnerisch ausgeschlossen.
Das beantragte Sonderzuschussbudget für den Zeitraum von 01.07. bis 31.12.2023 hat eine Höhe von 400.000 Euro. Diese Summe ergibt sich aus dem Pachtzinsausfall, den die Stadiongesellschaft dadurch erleidet, dass der FCK nicht in der Bundesliga spielt. Gemäß aktuellem Pachtvertrag zahlt der Verein pro Saison in der 2. Liga 2,4 Millionen Euro statt der eigentlich notwendigen und vertraglich vereinbaren 3,2 Millionen Euro, die er in der Bundesliga zahlen würde, woraus sich eine Differenz von 800.000 Euro ergibt, die die Stadt in das Eigenkapital der Stadiongesellschaft zuführen muss.
Die Spielzeit 2023/24 wird in den Jahreshaushalten der Stadt jeweils zur Hälfte abgebildet, also im Haushalt 2023 mit 400.000 Euro und im Haushalt 2024 ebenfalls mit 400.000 Euro. Die Verweigerung des Sonderbudgets würde also dazu führen, dass 400.000 Euro im aktuellen Haushaltsjahr in den freiwilligen Leistungsbereich durchschlagen, der aber bekanntermaßen gedeckelt und zugleich anderweitig ausgeschöpft ist. Das bedeutet, um die 400.000 Euro ohne Sonderzuschussbudget im freiwilligen Leistungsbereich abzubilden, müssten an anderer Stelle Kosten reduziert werden.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 16.05.2023