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Stadtrat stimmt neuer Satzung des Seniorenbeirats zu
Um dem rückläufigen Interesse entgegen zu wirken, sollen die Seniorenbeiratswahlen künftig an die Landtagswahlen gekoppelt werden. Eine entsprechende Satzungsänderung hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 24. April verabschiedet.
Das Wahlverfahren zum Seniorenbeirat sieht aktuell die Wahl im Rahmen einer Vollversammlung von Delegierten insbesondere aus Verbänden, Vereinen, Alten- und Pflegeheimen, von Interessengruppen und interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern vor, die mindestens 60 Jahre alt sind. Die Beteiligung der Vereine und Verbände sowie der wahlberechtigten Bevölkerung an dieser Form der Wahlversammlung hat seit Bestehen des Seniorenbeirats immer weiter nachgelassen. Waren bei der ersten Wahl zum Seniorenbeirat ca. 300 Wahlberechtigte anwesend, waren es bei der letzten Wahl noch 80 Wahlberechtigte. Auch die in den letzten Jahren deutlich intensivierte Werbung für die Wahl konnte daran nichts ändern.
Priorisiert wird vom Seniorenbeirat gemäß der neuen Satzung nun eine (zukünftige) Kopplung mit der Landtagswahl 2026. In den Wahllokalen der Landtagswahl sollen durch die Wahlhelfer auch die Stimmzettel für die Seniorenbeiratswahl ausgegeben und in eigenen Urnen gesammelt werden, die Auszählung erfolgt am nächsten Werktag durch einen gesonderten Wahlvorstand. Mit dem Landeswahlleiter ist diese Vorgehensweise abgesprochen.
Alternativ wurde in der Satzung ein zweites mögliches Wahlverfahren verankert, welches eine Präsenzwahl vorsieht. Im Unterschied zum bisherigen Wahlverfahren bestünde dadurch die Möglichkeit der Stimmabgabe über einen Zeitraum von sechs Stunden im Rathaus der Stadt Kaiserslautern.
Der Seniorenbeirat beschloss die neue Satzung in seiner Sitzung am 19. Januar. Auch der Sozialausschuss des Stadtrats hat die neue Satzung und damit das neue Wahlverfahren befürwortet.
Kontakt Seniorenbeirat
Telefon: 0631/365-4408; e-Mail: seniorenbeirat@kaiserslautern.de
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 26.04.2023