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Eventuell auch Wertstoffhöfe betroffen
In den kommenden Wochen kann sich die Abfuhr des Abfalls im Stadtgebiet und in den Ortsbezirken Kaiserslauterns verzögern. Auch auf den Wertstoffhöfen in der Daennerstraße und in Erfenbach kann die Annahme beeinträchtigt sein. Grund dafür ist ein für den 15. Februar 2023 angekündigter Warnstreik im Öffentlichen Dienst, an dem sich auch Beschäftigte der Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) beteiligen werden. Zudem ist es möglich, dass der Streik darüber hinaus auf weitere Tage ausgeweitet wird.
Die SK bittet die Bürgerinnen und Bürger, ihre Mülltonnen gemäß des Abfuhrkalenders bereitzustellen. Sollten Restmülltonnen nicht wie geplant abgeholt werden, können diese an der Straße stehenbleiben. Sollten Biotonnen oder Papiertonnen nicht abgeholt werden, bittet die SK darum, diese wieder zurückzunehmen und erst beim nächsten regulären Abfuhrtermin wieder an der Straße bereitzustellen. Wenn es zu Verschiebungen der Müllabfuhr für Restmüll, Biomüll und Papier kommt, sind bei der nächsten Leerung kostenlose Beistellungen von bis dahin angefallenem Müll erlaubt.
Sollten Termine für die Sperrmüll- oder E-Schrott-Abholung seitens der SK nicht eingehalten werden können, werden die Bürgerinnen und Bürger ebenfalls gebeten, die jeweiligen Gegenstände wieder zurückzustellen und nicht an der Straße stehen zu lassen. In diesem Fall bittet die SK darum, einen neuen Termin für die Abholung zu vereinbaren.
Der angekündigte Warnstreik bezieht sich auf die Tarifverhandlungen zwischen den Beschäftigten und dem Bund sowie den Kommunen, bei denen die einzelnen Parteien bisher nicht zusammengefunden haben. Die Stadtbildpflege bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Verständnis, wenn aufgrund des unvorhersehbaren Ausfalls ihrer Mitarbeitenden die Abfuhr und Annahme des Abfalls nicht regulär erfolgen kann. Da die weiteren Entwicklungen der Tarifverhandlungen abzuwarten sind, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch unklar, inwieweit die einzelnen Abfuhrtermine betroffen sein werden und wann die Leerungen wieder planmäßig erfolgen kann.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 13.02.2023