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Pressemitteilung vom 05.06.2014

Fußball Weltmeisterschaft 2014: Lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung bei Referat Recht und Ordnung

Public Viewing auch nach 22 Uhr möglich

Dieses Jahr findet die Fußball Weltmeisterschaft in Brasilien statt. Aufgrund der Zeitverschiebung kommt es somit öfter vor, dass einige Spiele auch über die reguläre Sperrzeit von 22:00 Uhr hinausgehen. Um den Fans trotzdem eine öffentliche Live-Übertragung im Freien zu ermöglichen, hat die Bundesregierung eine Verordnung über den Lärmschutz bei öffentlichen Fernsehdarbietungen im Freien über die Dauer der WM erlassen. Allerdings muss hierfür eine Ausnahmegenehmigung, die an entsprechende Bedingungen für Public Viewing Veranstalter geknüpft sind, beim Referat Recht und Ordnung der Stadt Kaiserslautern beantragt werden. Betriebe, die beabsichtigen eine Übertragung in Freien anzubieten, werden deshalb gebeten, zeitnah die lärmschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung beim Referat Recht und Ordnung (Rathaus Nord Benzinoring 1, Gebäude B), Abteilung Kommunaler Vollzug und Lebensmittelüberwachung, zu beantragen.

Weiterhin beabsichtigt die Stadt Kaiserslautern auch die Öffnungszeiten der Freisitze an WM-Spieltagen, die auf einen Wochentag fallen, bis 24:00 Uhr zu verlängern.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 05.06.2014