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Frist zur Abgabe von Wahlvorschlägen für OB-Wahl endet am 26. Dezember
Die Frist, Wahlvorschläge für die OB-Wahlen am 12. Februar abzugeben, endet gemäß Kommunalwahlordnung am 69. Tag vor der Wahl und damit am 26. Dezember 2022 um 18.00 Uhr. Um die Möglichkeit zu gewähren, bis vor Ablauf der Frist einen Vorschlag einreichen zu können, wird die Wahldienststelle der Stadtverwaltung am 24. und 25. Dezember jeweils von 8 bis 16 Uhr eine telefonische Rufbereitschaft (0174 1506442) anbieten und am 26. Dezember von 8 bis 18 Uhr im Rathaus personell besetzt sein. Da das Rathaus an diesem Tag geschlossen ist, werden alle Personen, die einen Vorschlag abgeben möchten, gebeten, sich unter der 0631 3651125 kurz vorab telefonisch zu melden.
Zur Teilnahme als Bewerberin/Bewerber an der Wahl erforderlich ist die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber zusätzlich die Vorlage einer erforderlichen Zahl von 230 Unterstützungsunterschriften von wahlberechtigten Personen aus dem Stadtgebiet und der Wählbarkeitsbescheinigung. Über die Zulassung zur Wahl entscheidet der Wahlausschuss am 2. Januar 2023.
Autor/in: Pressestelle
Kaiserslautern, 19.12.2022
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