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Pressemitteilung vom 23.11.2022

Hundesteuermarken werden versendet

Ab sofort bekommen alle gemeldeten Hundebesitzer im Stadtgebiet per Post ihre Hundesteuermarken zugesendet. Der Versand war eigentlich bereits für Ende August vorgesehen, hatte sich aus technischen Gründen aber um einige Monate verzögert.

 

Gemäß der vom Stadtrat im Dezember 2021 beschlossenen neuen Hundesteuersatzung wurden in Kaiserslautern Hundesteuermarken eingeführt. Für jeden Hund, dessen Haltung im Gebiet der Stadt Kaiserslautern angemeldet wurde, wird eine Hundesteuermarke ausgegeben, die im Eigentum der Stadt verbleibt. Die gültige Hundesteuermarke ist außerhalb der Wohnung oder des umfriedeten Grundbesitzes von dem Hund sichtbar zu tragen. Hundehalterinnen und -halter sind verpflichtet, den Beauftragten der Stadtverwaltung Kaiserslautern die gültige Hundesteuermarke auf Verlangen vorzuzeigen. In den folgenden Wochen ist vermehrt mit Kontrollen des Kommunalen Vollzugsdienstes im Stadtgebiet zu rechnen.

 

Nähere Informationen zur Marke und ihrer Verwendung können Hundebesitzerinnen und –besitzer dem der Marke beigefügten Flyer entnehmen. Der Versand erfolgt zusammen mit dem Hundesteuerbescheid für 2023. Bei Fragen steht die Abteilung Steuern des Referats Finanzen unter der Rufnummer (0631) 365-2555 gerne unterstützend zur Seite.



Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 23.11.2022