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Pressemitteilung vom 27.09.2022

Weg frei für städtischen Haushalt

Stadtrat nimmt Widerspruch zurück – Freigabe für Sportfördermittel erfolgt umgehend

Nach schwierigen haushaltfreien Wochen ist der städtische Doppelhaushalt 2022/23 endlich auf dem Weg. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 26. September seinen Beschluss vom 18. Juli, gegen den Bescheid der ADD Widerspruch einzulegen, zurückgenommen und ist der Haushaltsverfügung der ADD beigetreten. Die Haushaltssatzung wird noch in dieser Woche im Amtsblatt veröffentlicht.

Bereits Ende August konnte Oberbürgermeister Klaus Weichel gemeinsam mit dem Geschäftsführenden Direktor des Städtetags Rheinland-Pfalz, Michael Mätzig, in einer Fraktionsvorsitzendenrunde von einem erneuten Abstimmungsgespräch mit der ADD berichten, in dem die Argumente nochmals vorgetragen und eine gemeinsame Lösung gefunden wurden. Demnach lasse es die Haushaltssituation der Stadt zu, die von der ADD gewünschte Erklärung abzugeben, wonach die Stadt einen dauerhaft ausgeglichenen Haushalt aufweist und somit die Investitionskredite 2023 aus Verpflichtungsermächtigungen 2022 in Anspruch nehmen kann – und zwar ohne den Nachweis über zusätzliche nachhaltige Kompensationsmaßnahmen. Entscheidend dabei waren Ergebnisse der ersten beiden Probeberechnungen im Zusammenhang mit der Änderung des Landesfinanzausgleichsgesetzes und den zu erwartenden Zahlungen hierzu aus dem Kommunalen Finanzausgleich.

Oberbürgermeister Klaus Weichel zeigte sich durch die Entscheidung des Rats sehr erleichtert. „Die haushaltsfreie Zeit ist damit beendet! Jetzt können wir endlich die vielen im Haushalt verankerten Mittel freigeben, um die neuen Projekte anzugehen, die uns bislang verwehrt waren. Die ausbleibenden Zahlungen waren in vielen Fällen existenzgefährdend, so auch im Falle der Sportvereine, die dringend auf die Sportfördermittel warten“, erklärt Weichel. „Die Abschlagszahlungen nun schnellstmöglich in die Wege zu leiten, hat für mich höchste Priorität.“

 

Wie üblich bekommen Vereine, die eine vereinseigene Anlage haben und unterhalten müssen, noch vor der Gesamtberechnung und Auszahlung der Sportfördermittel Abschläge ausgezahlt. Die Auszahlung dieser Abschläge erfolgt unmittelbar nach der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung im Amtsblatt der Stadt Kaiserslautern (Ausgabe vom 30. September). Die Gesamtberechnung der Sportfördermittel 2022 wird das Referat Jugend und Sport wie immer in der letzten Sportausschusssitzung des Jahres am 30. November vorlegen.



Die Haushaltssatzung mit zwei Geldscheinen (Symbolbild). © Stadt Kaiserslautern

© Stadt Kaiserslautern

Autor/in: Pressestelle

Kaiserslautern, 27.09.2022